10.03.2011
Barcodelesegerät
Ein
elektronisches Produkterkennungssystem mit Sprachausgabe
(Barcodelesegerät) kann für erblindete und hochgradig
sehbehinderte Versicherte ein Hilfsmittel der gesetzlichen
Krankenversicherung sein.
Urteil
des BSG vom 10.03.2011 - B 3 KR 9/10 R -
02.11.2010
Gleichrangige
Regelung des Sozialdatenschutzes
1.
SGB I, SGB X und SGB V regeln den Schutz von Sozialdaten
gleichrangig vorbehaltlich ausdrücklich davon abweichender
spezialgesetzlicher Kollisionsregeln.
2.
Der Anspruch eines Versicherten der gesetzlichen
Krankenversicherung gegen eine Kassenärztliche Vereinigung
auf Auskunftserteilung über die von dieser über ihn
gespeicherten Sozialdaten wird durch andere Regelungen des
Krankenversicherungsrechts, insbesondere das Recht auf
Unterrichtung über die im letzten Geschäftsjahr in Anspruch
genommenen Leistungen, nicht verdrängt.
Urteil
des BSG vom 02.11.2010 - B 1 KR 12/10 R -
28.09.2010
Leistungsumfang
gesetzlicher Krankenkassen –
Geschlechtsidentitätsstörung
Versicherte
haben keinen Anspruch darauf, im Wege der Krankenbehandlung
einen regelwidrigen Körperzustand zu erlangen.
Urteil
des BSG vom 28.09.2010 - B 1 KR 5/10 R -
29.04.2010
Opferentschädigung
nach Schönheitsoperation
Ein
als vorsätzliche Körperverletzung strafbarer ärztlicher
Eingriff ist dann ein tätlicher Angriff im Sinne des OEG,
wenn er aus der Sicht eines verständigen Dritten in keiner
Weise dem Wohle des Patienten dient.
Urteil
des BSG vom 29.04.2010 - B 9 VG 1/09 R -
25.06.2009
Beschränkung
des Leistungsanspruchs für Maßnahmen künstlicher
Befruchtung
Der
seit dem 01.01.2004 geltende Ausschluss von Leistungen zur künstlichen
Befruchtung nach drei erfolglos durchgeführten
Behandlungszyklen ist verfassungskonform.
Urteil
des BSG vom 25.06.2009 – B 3 KR 9/08 R -
25.06.2009
Anspruch
auf Leistungen zur künstlichen Befruchtung
1.
Ein Anspruch auf Leistungen zur künstlichen Befruchtung
besteht für beide Eheleute nicht, wenn ein Ehepartner die für
ihn maßgeblichen Altersgrenzen nicht erfüllt. Das gilt auch
für den Fall, dass der betreffende Ehepartner der
gesetzlichen Krankenversicherung nicht angehört.
2.
Der seit dem 01.01.2004 geltende Ausschluss von Leistungen zur
künstlichen Befruchtung nach dem vollendeten 40. Lebensjahr
der Ehefrau ist verfassungskonform.
Urteil
des BSG vom 25.06.2009 – B 3 KR 7/08 R -
03.03.2009
Keine
Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse zur künstlichen
Befruchtung für Ehefrau über 40
Bei
der künstlichen Befruchtung ist die Einschränkung für den
Bezug von Leistungen nach § 27a SGB V, dass
die Ehefrau das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
darf, verfassungsgemäß. Die daraus resultierende
Ungleichbehandlung bewege sich in dem vom Gesetzgeber
vorgegebenen weiten Gestaltungsspielraum. Denn bei einer künstlichen
Befruchtung seien keine Leistungen aus dem Kernbereich der
Krankenversicherung betroffen, so die Kasseler Richter.
Urteil
des BSG vom 03.03.2009 – B 1 KR 12/08 -
17.06.2008
Krankenbehandlung
für nicht versicherte Sozialhilfeempfänger
1.
Krankenkassen erbringen die Krankenbehandlung für nicht
versicherte Sozialhilfeempfänger im gesetzlichen Auftrag.
2.
Krankenkassen haben gegen Sozialhilfeträger Anspruch auf
angemessene Vorschüsse für die Übernahme der
Krankenbehandlung nicht versicherter Sozialhilfeempfänger.
3.
Krankenkassen können von den Sozialhilfeträgern Erstattungen
aller im Einzelfall durch die Übernahme der Krankenbehandlung
nicht versicherter Sozialhilfeempfänger entstandenen
Aufwendungen sowie zusätzlich pauschalierend allgemeine
Verwaltungskosten bis zur Höhe von 5 v. H. der
Leistungsaufwendungen beanspruchen.
Urteil
des BSG vom 17.06.2008 – B 1 KR 30/07 R -
10.04.2008
Vergütung
für Rettungstransport
Soweit
eine Krankenkasse für Rettungsfahrten eines privaten
Rettungsdienstes bei vertragslosem Zustand Wertersatz nach
bereicherungsrechtlichen Grundsätzen zu leisten hat, richtet
sich dieser nach den auf landesrechtlicher Grundlage
hoheitlich erhobenen Gebühren des öffentlichen
Rettungsdienstes.
Urteil
des BSG vom 10.04.2008 – B 3 KR 5/07 R -
24.01.2008
Vertragsbeziehungen
zwischen nichtärztlichen Leistungserbringern und
Krankenkassen
1.
Die zivilrechtlichen Grundsätze über die Haftung wegen
schuldhafter Verletzung von Pflichten aus einem
vorvertraglichen Schuldverhältnis gelten entsprechend für öffentlich-rechtliche
Vertragsbeziehungen zwischen nichtärztlichen
Leistungserbringern und Krankenkassen.
2.
Die Krankenkasse hat bei der Prüfung der vom
Leistungserbringer zu erfüllenden persönlichen und
sachlichen Voraussetzungen für einen Versorgungsvertrag über
Haushaltshilfe und häusliche Krankenpflege das
Beschleunigungsverbot zu beachten.
3.
Ein Versorgungsvertrag über Haushaltshilfe und häusliche
Krankenpflege kann mit rückwirkender Kraft abgeschlossen
werden.
Urteil
des BSG vom 24.01.2008 – B 3 KR 2/07 -
24.05.2007
Künstliche
Befruchtung – Altersgrenze für Männer
Dass
Eheleute seit dem 01.01.2004 nur bis zur Vollendung des 50.
Lebensjahres des Mannes Anspruch auf Maßnahmen der künstlichen
Befruchtung gegen ihre Krankenkasse haben, widerspricht nicht
dem Grundgesetz.
Urteil
des BSG vom 24.05.2007 – B 1 KR 10/06 R -
28.02.2007
Herausgabe
von Behandlungsunterlagen
1.
Der Anspruch auf Herausgabe von Behandlungsunterlagen eines
Krankenhauses an den MDK zur Prüfung der Richtigkeit der
Abrechnung eines Behandlungsfalles steht nicht dem MDK,
sondern der Krankenkasse zu. Der Anspruch unterliegt der
vierjährigen Verjährungsfrist.
2.
Der Anspruch einer Krankenkasse gegen einen Krankenhausträger
auf Erstattung einer zu Unrecht gezahlten Vergütung
unterliegt auch nach dem 31.12.1999 einer vierjährigen
Verjährung.
3.
(...)
Urteil
des BSG vom 28.02.2007 - B 3 KR 12/06 R -
03.08.2006
Vergütungsanspruch
eines Apothekers
Gibt
ein Apotheker vertragsärztlich verordnete Arzneimittel unter
Verstoß gegen bundeseinheitlich vereinbarte
Abgabevorschriften ab, steht ihm gegen die Krankenkasse auch
dann kein Anspruch auf Vergütung zu, wenn sich die
Arzneimittelabgabe nachträglich als sachgerecht erweist.
Urteil
des BSG vom 03.08.2006 – B 3 KR 7/05 R -
19.07.2006
Zulassungsentziehung
- zurückliegende Pflichtverletzungen
1.
Gröbliche Pflichtverletzungen, die zum Zeitpunkt der
Entscheidung der Zulassungsgremien länger als fünf Jahre
zurückliegen, können eine Zulassungsentziehung
rechtfertigen, sofern sie besonders gravierend sind oder bis
in die Gegenwart hinein fortwirken.
2.
Die Tatsacheninstanzen müssen in Entscheidungen über die
Rechtmäßigkeit einer nicht sofort vollzogenen
Zulassungsentziehung anhand von Tatsachen prüfen, ob das
Verhalten des Vertrags(zahn)arztes während des gerichtlichen
Verfahrens die Prognose eines künftig pflichtgemäßen
Verhaltens zulässt. Verbleibende Zweifel hinsichtlich
zukünftigen Wohlverhaltens gehen zu Lasten des (Zahn-)Arztes.
Urteil
des BSG vom 19.07.2006 - B 6 KA 1/06 -
23.03.2006
Verzugszinsen
auch bei Forderung gegen Krankenkasse
Die
Vergütungsforderung einer zugelassenen Leistungserbringers
(hier: Rehabilitationsklinik) gegen eine Krankenkasse für die
Versorgung eines Versicherten unterliegt bei Fehlen
vertraglicher Vereinbarungen dem Anspruch auf Prozesszinsen.
Urteil
des BSG vom 23.03.2006 - B 3 KR 6/05 R -
21.02.2006
Entbindung
im Krankenhaus
Der
Anspruch auf Unterkunft, Pflege und Verpflegung anlässlich
einer Entbindung setzt die Aufnahme in einem zugelassenen
Krankenhaus, nicht bloß in einer von Hebammen geleiteten
Einrichtung voraus.
Urteil
des BSG vom 21.02.2006 - B 1 KR 34/04 R -
16.07.2003
Grenzen der Zulässigkeit vertragsärztlicher
Gemeinschaftspraxen
1.
§ 33 Ärzte-ZV steht im Rang eines formellen Gesetzes.
2.
Ärzte dürfen ihre vertragsärztliche Tätigkeit nur dann in
einer Gemeinschaftspraxis ausüben, wenn sie sich zivil- bzw.
gesellschaftsrechtlich zu einer Berufsausübungsgemeinschaft
im Sinne des ärztlichen Berufsrechts zusammengeschlossen
haben. Sie dürfen keiner weiteren Beraufsausübungsgemeinschaft
angehören.
3.
Sämtliche Partner einer vertragsärztliche
Gemeinschaftspraxis müssen Mitglieder derselben kassenärztlichen
Vereinigung sein.
Urteil des BSG vom 16.07.2003 – B 6 KA 49/02 R
-
20.05.2003
Kosten
der Entbindung im Geburtshaus
Im
Sachleistungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung sind
dem Versicherten Kosten einer selbstgeschaffenen Leistung -
abgesehen von Notfällen - nur zu erstatten, wenn er die
Leistung vor der Beschaffung bei der Krankenkasse beantragt
und diese die Gewährung zu Unrecht abgelehnt hatte
(Entbindung im Geburtshaus).
Urteil
des BSG vom 20.05.2003 - B 1 KR 9/03 R -
23.07.2002
Recht
auf Einsicht in die Behandlungsunterlagen
Die
Krankenkassen haben kein Recht auf Einsicht in die
Behandlungsunterlagen. Bei Zweifeln an der sachlichen
Richtigkeit einer Krankenhausabrechnung kann die Krankenkasse
eine gutachterliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes
einholen.
Urteil
des BSG vom 23.07.2002 – B 3 KR 64/01 R
–
13.12.2001
Kein
Anspruch auf erneute Zulassung zur Versorgung der Versicherten
Einem
Heilmittelerbringer darf die Zulassung zur Behandlung von
Versicherten nicht erteilt werden, wenn er zwar die
allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen des § 124 Abs. 2 SGB V
erfüllt, aber nicht den mit der Tätigkeit für die
Krankenkassen verbundenen besonderen Anforderungen an
Qualität und Zuverlässigkeit der Leistungserbringung gerecht
wird. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn ein
Heilmittelerbringer alkoholabhängig ist und deswegen unter
Betreuung steht.
Urteil
des BSG vom 13.12.2001 - B 3 KR 19/00 R -
21.08.1996
Tätigwerden
von zwei Hebammen
Rechnet
eine freiberuflich tätige Hebamme die Geburtsgebühr ab und
ist innerhalb der letzten 10 Stunden vor der Entbindung eine
zweite Hebamme tätig geworden, dann stehen der zweiten
Hebamme Gebühren für Hilfeleistungen bei
Schwangerschaftsbeschwerden und Wehen zu.
Urteil
des BSG vom 21.08.1996 - 3 KR 22/95 -
17.04.1996
Leistungserstattung
nach Vorlage des Versicherungsausweises
Kann
die Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse einen auf
ihren Namen lautenden Versicherungsausweis vorlegen, so hat
die Krankenkasse die Kosten eines Leistungserbringers zu
erstatten, die dieser im Vertrauen auf das Bestehen eines
Versicherungsverhältnisses erbringt.
Urteil
des BSG vom 17.04.1996 - 3 KR 19/95 -
24.02.1971
Kostenanspruch
der freiberuflichen Hebamme
Eine freiberuflich tätige Hebamme hat
auch dann Anspruch gegen die Krankenkasse auf Zahlung der
gesetzlichen Gebühren, wenn sie von einer Krankenanstalt
anstelle der – zeitweilig nicht verfügbaren –
festangestellten Hebamme ("Anstaltshebamme") hinzugezogen
wird (Ergänzung zu BSG 10,260) Hebammenleistungen
für Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse begründen
automatisch eine öffentlich-rechtliches Vertragsverhältnis
zur gesetzlichen Krankenkasse – Abrechnung freiberuflicher
Leistungen für Hebammen ist ausschließlich mit der
Krankenkasse zulässig.
Urteil
des BSG vom 24.02.1971 – 3 KR 35/68 -
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