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10.03.2011

Barcodelesegerät

Ein elektronisches Produkterkennungssystem mit Sprachausgabe (Barcodelesegerät) kann für erblindete und hochgradig sehbehinderte Versicherte ein Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung sein.

Urteil des BSG vom 10.03.2011 - B 3 KR 9/10 R -

 

02.11.2010

Gleichrangige Regelung des Sozialdatenschutzes

1. SGB I, SGB X und SGB V regeln den Schutz von Sozialdaten gleichrangig vorbehaltlich ausdrücklich davon abweichender spezialgesetzlicher Kollisionsregeln.

2. Der Anspruch eines Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung gegen eine Kassenärztliche Vereinigung auf Auskunftserteilung über die von dieser über ihn gespeicherten Sozialdaten wird durch andere Regelungen des Krankenversicherungsrechts, insbesondere das Recht auf Unterrichtung über die im letzten Geschäftsjahr in Anspruch genommenen Leistungen, nicht verdrängt.

Urteil des BSG vom 02.11.2010 - B 1 KR 12/10 R -

 

28.09.2010

Leistungsumfang gesetzlicher Krankenkassen Geschlechtsidentitätsstörung

Versicherte haben keinen Anspruch darauf, im Wege der Krankenbehandlung einen regelwidrigen Körperzustand zu erlangen.

Urteil des BSG vom 28.09.2010 - B 1 KR 5/10 R -

 

29.04.2010

Opferentschädigung nach Schönheitsoperation

Ein als vorsätzliche Körperverletzung strafbarer ärztlicher Eingriff ist dann ein tätlicher Angriff im Sinne des OEG, wenn er aus der Sicht eines verständigen Dritten in keiner Weise dem Wohle des Patienten dient.

Urteil des BSG vom 29.04.2010 - B 9 VG 1/09 R -

 

25.06.2009

Beschränkung des Leistungsanspruchs für Maßnahmen künstlicher Befruchtung

Der seit dem 01.01.2004 geltende Ausschluss von Leistungen zur künstlichen Befruchtung nach drei erfolglos durchgeführten Behandlungszyklen ist verfassungskonform.

Urteil des BSG vom 25.06.2009 – B 3 KR 9/08 R -

 

25.06.2009

Anspruch auf Leistungen zur künstlichen Befruchtung

1. Ein Anspruch auf Leistungen zur künstlichen Befruchtung besteht für beide Eheleute nicht, wenn ein Ehepartner die für ihn maßgeblichen Altersgrenzen nicht erfüllt. Das gilt auch für den Fall, dass der betreffende Ehepartner der gesetzlichen Krankenversicherung nicht angehört.

2. Der seit dem 01.01.2004 geltende Ausschluss von Leistungen zur künstlichen Befruchtung nach dem vollendeten 40. Lebensjahr der Ehefrau ist verfassungskonform.

Urteil des BSG vom 25.06.2009 – B 3 KR 7/08 R -

 

03.03.2009

Keine Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse zur künstlichen Befruchtung für Ehefrau über 40

Bei der künstlichen Befruchtung ist die Einschränkung für den Bezug von Leistungen nach § 27a SGB V, dass die Ehefrau das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben darf, verfassungsgemäß. Die daraus resultierende Ungleichbehandlung bewege sich in dem vom Gesetzgeber vorgegebenen weiten Gestaltungsspielraum. Denn bei einer künstlichen Befruchtung seien keine Leistungen aus dem Kernbereich der Krankenversicherung betroffen, so die Kasseler Richter.

Urteil des BSG vom 03.03.2009 – B 1 KR 12/08 -

 

17.06.2008

Krankenbehandlung für nicht versicherte Sozialhilfeempfänger

1. Krankenkassen erbringen die Krankenbehandlung für nicht versicherte Sozialhilfeempfänger im gesetzlichen Auftrag.

2. Krankenkassen haben gegen Sozialhilfeträger Anspruch auf angemessene Vorschüsse für die Übernahme der Krankenbehandlung nicht versicherter Sozialhilfeempfänger.

3. Krankenkassen können von den Sozialhilfeträgern Erstattungen aller im Einzelfall durch die Übernahme der Krankenbehandlung nicht versicherter Sozialhilfeempfänger entstandenen Aufwendungen sowie zusätzlich pauschalierend allgemeine Verwaltungskosten bis zur Höhe von 5 v. H. der Leistungsaufwendungen beanspruchen.

Urteil des BSG vom 17.06.2008 – B 1 KR 30/07 R -

 

10.04.2008

Vergütung für Rettungstransport

Soweit eine Krankenkasse für Rettungsfahrten eines privaten Rettungsdienstes bei vertragslosem Zustand Wertersatz nach bereicherungsrechtlichen Grundsätzen zu leisten hat, richtet sich dieser nach den auf landesrechtlicher Grundlage hoheitlich erhobenen Gebühren des öffentlichen Rettungsdienstes.

Urteil des BSG vom 10.04.2008 – B 3 KR 5/07 R -

 

24.01.2008

Vertragsbeziehungen zwischen nichtärztlichen Leistungserbringern und Krankenkassen

1. Die zivilrechtlichen Grundsätze über die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Pflichten aus einem vorvertraglichen Schuldverhältnis gelten entsprechend für öffentlich-rechtliche Vertragsbeziehungen zwischen nichtärztlichen Leistungserbringern und Krankenkassen.

2. Die Krankenkasse hat bei der Prüfung der vom Leistungserbringer zu erfüllenden persönlichen und sachlichen Voraussetzungen für einen Versorgungsvertrag über Haushaltshilfe und häusliche Krankenpflege das Beschleunigungsverbot zu beachten.

3. Ein Versorgungsvertrag über Haushaltshilfe und häusliche Krankenpflege kann mit rückwirkender Kraft abgeschlossen werden.

Urteil des BSG vom 24.01.2008 – B 3 KR 2/07 -

 

24.05.2007

Künstliche Befruchtung – Altersgrenze für Männer

Dass Eheleute seit dem 01.01.2004 nur bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres des Mannes Anspruch auf Maßnahmen der künstlichen Befruchtung gegen ihre Krankenkasse haben, widerspricht nicht dem Grundgesetz.

Urteil des BSG vom 24.05.2007 – B 1 KR 10/06 R -

 

28.02.2007

Herausgabe von Behandlungsunterlagen

1. Der Anspruch auf Herausgabe von Behandlungsunterlagen eines Krankenhauses an den MDK zur Prüfung der Richtigkeit der Abrechnung eines Behandlungsfalles steht nicht dem MDK, sondern der Krankenkasse zu. Der Anspruch unterliegt der vierjährigen Verjährungsfrist.

2. Der Anspruch einer Krankenkasse gegen einen Krankenhausträger auf Erstattung einer zu Unrecht gezahlten Vergütung unterliegt auch nach dem 31.12.1999 einer vierjährigen Verjährung.

3. (...)

Urteil des BSG vom 28.02.2007 - B 3 KR 12/06 R -

 

03.08.2006

Vergütungsanspruch eines Apothekers

Gibt ein Apotheker vertragsärztlich verordnete Arzneimittel unter Verstoß gegen bundeseinheitlich vereinbarte Abgabevorschriften ab, steht ihm gegen die Krankenkasse auch dann kein Anspruch auf Vergütung zu, wenn sich die Arzneimittelabgabe nachträglich als sachgerecht erweist.

Urteil des BSG vom 03.08.2006 – B 3 KR 7/05 R -

 

19.07.2006

Zulassungsentziehung - zurückliegende Pflichtverletzungen

1. Gröbliche Pflichtverletzungen, die zum Zeitpunkt der Entscheidung der Zulassungsgremien länger als fünf Jahre zurückliegen, können eine Zulassungsentziehung rechtfertigen, sofern sie besonders gravierend sind oder bis in die Gegenwart hinein fortwirken.

2. Die Tatsacheninstanzen müssen in Entscheidungen über die Rechtmäßigkeit einer nicht sofort vollzogenen Zulassungsentziehung anhand von Tatsachen prüfen, ob das Verhalten des Vertrags(zahn)arztes während des gerichtlichen Verfahrens die Prognose eines künftig pflichtgemäßen Verhaltens zulässt. Verbleibende Zweifel hinsichtlich zukünftigen Wohlverhaltens gehen zu Lasten des (Zahn-)Arztes.

Urteil des BSG vom 19.07.2006 - B 6 KA 1/06 -

 

23.03.2006

Verzugszinsen auch bei Forderung gegen Krankenkasse

Die Vergütungsforderung einer zugelassenen Leistungserbringers (hier: Rehabilitationsklinik) gegen eine Krankenkasse für die Versorgung eines Versicherten unterliegt bei Fehlen vertraglicher Vereinbarungen dem Anspruch auf Prozesszinsen.

Urteil des BSG vom 23.03.2006 - B 3 KR 6/05 R -

 

21.02.2006

Entbindung im Krankenhaus

Der Anspruch auf Unterkunft, Pflege und Verpflegung anlässlich einer Entbindung setzt die Aufnahme in einem zugelassenen Krankenhaus, nicht bloß in einer von Hebammen geleiteten Einrichtung voraus.

Urteil des BSG vom 21.02.2006 - B 1 KR 34/04 R -

 

16.07.2003

Grenzen der Zulässigkeit vertragsärztlicher Gemeinschaftspraxen

1. § 33 Ärzte-ZV steht im Rang eines formellen Gesetzes.

2. Ärzte dürfen ihre vertragsärztliche Tätigkeit nur dann in einer Gemeinschaftspraxis ausüben, wenn sie sich zivil- bzw. gesellschaftsrechtlich zu einer Berufsausübungsgemeinschaft im Sinne des ärztlichen Berufsrechts zusammengeschlossen haben. Sie dürfen keiner weiteren Beraufsausübungsgemeinschaft angehören.

3. Sämtliche Partner einer vertragsärztliche Gemeinschaftspraxis müssen Mitglieder derselben kassenärztlichen Vereinigung sein.

Urteil des BSG vom 16.07.2003 – B 6 KA 49/02 R -

 

20.05.2003

Kosten der Entbindung im Geburtshaus

Im Sachleistungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung sind dem Versicherten Kosten einer selbstgeschaffenen Leistung - abgesehen von Notfällen - nur zu erstatten, wenn er die Leistung vor der Beschaffung bei der Krankenkasse beantragt und diese die Gewährung zu Unrecht abgelehnt hatte (Entbindung im Geburtshaus).

Urteil des BSG vom 20.05.2003 - B 1 KR 9/03 R -

 

23.07.2002

Recht auf Einsicht in die Behandlungsunterlagen

Die Krankenkassen haben kein Recht auf Einsicht in die Behandlungsunterlagen. Bei Zweifeln an der sachlichen Richtigkeit einer Krankenhausabrechnung kann die Krankenkasse eine gutachterliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes einholen.

Urteil des BSG vom 23.07.2002 – B 3 KR 64/01 R –

 

13.12.2001

Kein Anspruch auf erneute Zulassung zur Versorgung der Versicherten

Einem Heilmittelerbringer darf die Zulassung zur Behandlung von Versicherten nicht erteilt werden, wenn er zwar die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen des § 124 Abs. 2 SGB V erfüllt, aber nicht den mit der Tätigkeit für die Krankenkassen verbundenen besonderen Anforderungen an Qualität und Zuverlässigkeit der Leistungserbringung gerecht wird. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn ein Heilmittelerbringer alkoholabhängig ist und deswegen unter Betreuung steht.

Urteil des BSG vom 13.12.2001 - B 3 KR 19/00 R -

 

21.08.1996

Tätigwerden von zwei Hebammen

Rechnet eine freiberuflich tätige Hebamme die Geburtsgebühr ab und ist innerhalb der letzten 10 Stunden vor der Entbindung eine zweite Hebamme tätig geworden, dann stehen der zweiten Hebamme Gebühren für Hilfeleistungen bei Schwangerschaftsbeschwerden und Wehen zu.

Urteil des BSG vom 21.08.1996 - 3 KR 22/95 -

 

17.04.1996

Leistungserstattung nach Vorlage des Versicherungsausweises

Kann die Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse einen auf ihren Namen lautenden Versicherungsausweis vorlegen, so hat die Krankenkasse die Kosten eines Leistungserbringers zu erstatten, die dieser im Vertrauen auf das Bestehen eines Versicherungsverhältnisses erbringt.

Urteil des BSG vom 17.04.1996 - 3 KR 19/95 -

 

24.02.1971

Kostenanspruch der freiberuflichen Hebamme

Eine freiberuflich tätige Hebamme hat auch dann Anspruch gegen die Krankenkasse auf Zahlung der gesetzlichen Gebühren, wenn sie von einer Krankenanstalt anstelle der – zeitweilig nicht verfügbaren – festangestellten Hebamme ("Anstaltshebamme") hinzugezogen wird (Ergänzung zu BSG 10,260) Hebammenleistungen für Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse begründen automatisch eine öffentlich-rechtliches Vertragsverhältnis zur gesetzlichen Krankenkasse – Abrechnung freiberuflicher Leistungen für Hebammen ist ausschließlich mit der Krankenkasse zulässig.

Urteil des BSG vom 24.02.1971 – 3 KR 35/68 -