Hebammengesetz.de

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24.12.2019

Frohe Weihnachten und alles Gute für 2020!

 

 

Das ganze Team der Kanzlei Diefenbacher wünscht allen Hebammen und Besuchern dieser Seiten Frohe Weihnachten und Alles Gute für 2020!

 

Rechtsanwalt Matthias Diefenbacher hat alleine mit Vorträgen 2019 mehr als 2.500 Hebammen erreicht. Vielen Dank allen Veranstaltern und Hebammen das Vertrauen und das Interesse!

 

16.12.2019

Letzte Vorträge 2019...

 

 

...an der Hochschule für Gesundheit in Bochum! Auch ein Feueralarm und eine Schließung der Hochschule halten uns nicht auf...

 

30.11.2019

Hochschule Osnabrück!

 

 

2. Blockunterricht an der Hochschule in Osnabrück. Vielen lieben Dank für die herausragend rotierenden Pausenbeauftragten!

 

22.11.2019

Neues Hebammengesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht!

Gesetz zur Reform der Hebammenausbildung und zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Hebammenreformgesetz - HebRefG)

(BGBl. I S. 1759)

 

20.11.2019

1. Chat für HebRech!

 

 

RA Matthias Diefenbacher stand im Internet-Forum von HebRech zwei Stunden für die Beantwortung aktueller Rechtsfragen zur Verfügung.

Vielen Dank für das große Interesse! Gerne wieder...

 

13.11.2019

HebRech-Seminar in Karlsruhe!

 

 

RA Matthias Diefenbacher hat für HebRech am Firmensitz in Karlsruhe ein Tagesseminar zum Thema "Aktuelles Recht für Hebammen" - schon unter Berücksichtigung der Neufassung des Hebammengesetzes - gehalten. Vielen Dank für die tolle Organisation und die phantastischen Bewertungen!

 

08.11.2019

Auch der Bundesrat beschließt das neue Hebammengesetz!

Die Entwürfe finden Sie ...hier!

 

08.11.2019

Lehrauftrag an der Hochschule Osnabrück!

 

 

05.11.2019

Vortrag Robert-Bosch-Krankenhaus in Stuttgart!

 

 

RA Matthias Diefenbacher hielt am Robert-Bosch-Krankenhaus in Stuttgart vor Hebammen und Frauenärztinnen und -ärzten einen Vortrag zum Thema "Rechtliche Fragen in Klinik und Praxis".

Vielen Dank an Frau Barth, Frau Schümann und den Chefarzt Herrn Prof. Dr. Sauer für den sehr angenehmen Abend!

 

23.10.2019

Bei Humana in Fulda!

 

 

RA Matthias Diefenbacher hat bei der Humana-Fortbildung in Fulda einen Vortrag zum Thema "Der juristische Hebammenkoffer" gehalten. Vielen Dank für den sehr angenehmen Nachmittag!

 

26.09.2019

Bundestag verabschiedet neues Hebammengesetz!

Die Entwürfe finden Sie ...hier!

 

10.09.2019

"Geburtshilflicher Dialog" in Berlin!

RA Matthias Diefenbacher hat beim I. Hauptstadt-Congress über das haftungsrechtliche Verhältnis zwischen Arzt und Hebamme referiert.

 

 

 

Und am HebRech-Stand:

 

 

01.09.2019

"Geburtshilflicher Dialog" in Berlin am 10.-11.09.2019!

RA Matthias Diefenbacher wird beim I. Internationalen Hauptstadt-Congress "Geburtshilflicher Dialog" in Berlin im Estrel Congress Center am Dienstag, 10.09.2019, um 18.00 Uhr in der Convention Hall I den Abend-Vortrag zum Thema "Rechtliches Spannungsfeld: Die Zusammenarbeit von Hebammen & ÄrztInnen unter der Geburt und in der Praxis" halten.

Wir freuen uns auf ein Wiedersehen!

 

19.07.2019

Hochschule Stuttgart!

 

 

RA Matthias Diefenbacher hat einen weiteren Vortrag an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Stuttgart. Vielen Dank an Cornelie Wolf!

 

28.06.2019

Vortrag in Fulda!

 

 

RA Matthias Diefenbacher hat an der Hochschule Fulda einen Vortrag zum Thema "Hebammen im Externat und der Ausbildung" für zahlreiche Mitarbeiterinnen/Stationsleitungen gehalten.

 

15.05.2019

Lehrgang Stationsleitung des DHV!

 

 

Auch 2019/2020 hat RA Matthias Diefenbacher den Rechtskunde-Teil des DHV-Lehrgangs der Stationsleitungen in Leinfelden übernommen.

 

13.05.2019

Lehrauftrag an der HSG in Bochum...!

 

 

...mit AWL am Abend!

 

 

02.05.2019

Premiere an der Hebammenschule in Ulm!

 

 

Vielen Dank für den sehr freundlichen Empfang!

 

 

29.04.2019

Gesetz zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz - StaFamG)

(BGBl. I S. 530)

 

08.04.2019

Vortrag in Winnenden!

 

 

Rechtsanwalt Matthias Diefenbacher hat an den Rems-Murr-Kliniken in Winnenden einen Vortrag zum Thema "Die Haftung im Kreißsaal" gehalten. Wir sehen uns wieder im September!

 

01.04.2019

Lehrauftrag an der Hochschule in Ludwigshafen!

 

 

23.03.2019

Geburtshilfe im Dialog in Mannheim...!

 

 

...wieder am HebRech-Stand!

 

22.03.2019

Gesetz zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch!

§ 219a StGB wir folgender Absatz 4 angefügt:

"(4) Absatz 1 gilt nicht, wenn Ärzte, Krankenhäuser oder Einrichtungen

1. auf die Tatsache hinweisen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche unter den Voraussetzungen des § 218a Absatz 1 bis 3 vornehmen, oder

2. auf Informationen einer insoweit zuständigen Bundes- oder Landesbehörde, einer Beratungsstelle nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz oder einer Ärztekammer über einen Schwangerschaftsabbruch hinweisen."

(BGBl. I S. 350)

 

22.03.2019

Zweites Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende!

(BGBl. I S. 352)

 

20.03.2019

Der beste Rechtskundekurs aller Zeiten an der Hebammenschule in Heidelberg!

 

 

Herzlichen Glückwunsch!!! Hoch die Tasse!!!

 

19.03.2019

Vortrag in Köln!

 

 

Rechtsanwalt Matthias Diefenbacher hat beim "Fachtag für Leitende Hebammen" in Köln in der Jugendherberge einen Vortrag zum Thema "Juristischer Notfallkoffer für Leitende Hebammen" gehalten.

 

20.02.2019

RKH Akademie!

 

 

Auch im Jahr 2019 hat Rechtsanwalt Matthias Diefenbacher bei der RKH Akademie einen Tages-Vortrag zu neuen gesetzlichen Regelungen für Hebammen, insbesondere auf dem Gebiet des Datenschutzes gehalten.

 

19.01.2019

Neujahrs-Symposium in Oberhausen!

Rechtsanwalt Matthias Diefenbacher hielt beim 13. Neujahrs-Symposium für Hebammen in der Luise-Albertz-Halle in Oberhausen einen Vortrag "Der juristische Hebammenkoffer" vor mehr als 1000 Hebammen. Vielen Dank für den angenehmen und spannenden Nachmittag!

 

 

 

 

16.01.2019

Hochschule in Fulda!

 

 

Die Vorträge 2019 beginnen an der Hochschule in Fulda!

 

24.12.2018

Frohe Weihnachten und alles Gute für 2019!

 

 

Das ganze Team der Kanzlei Diefenbacher wünscht allen Hebammen und Besuchern dieser Seiten Frohe Weihnachten und Alles Gute für 2019!

Vielen Dank allen Besucherinnen der zahlreichen Vorträge im Herbst 2018 - ein Rekord an Zahl und Zustimmung. Vielen Dank für phantastische Veranstaltungen und die hervorragende Mitarbeit und Unterstützung allen, die dabei waren!!!

 

18.12.2019

Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts

(BGBl. I S. 2639)

 

18.12.2018

Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben

Neu u.a. § 22 Abs. 3 Personenstandsgesetz:

"(3) Kann das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden, so kann der Personenstandsfall auch ohne eine solche Angabe oder mit der Angabe "divers" in das Geburtenregister eingetragen werden."

(BGBl. I S. 2635)

 

17.12.2018

Lehrauftrag und AWL in Bochum!

 

 

 

Rechtsanwalt Matthias Diefenbacher hat seine Vortragsreisen im Herbst 2018 mit seinem Lehrauftrag an der Hochschule für Gesundheit in Bochum und einer "After Work Lecture" zum Thema "Die neue Datenschutzverordnung (DSGVO)" abgeschlossen.

 

11.12.2018

Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz - PpSG)

(BGBl. I S. 2394)

 

11.12.2018

Gesetz zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versichertenentlastungsgesetz - GKV-VEG)

(BGBl. I  S. 2387)

 

06.12.2018

Lehrauftrag an den Dualen Hochschule in Stuttgart!

 

 

Rechtsanwalt Matthias Diefenbacher nahm am heutigen Tag zum ersten Mal seinen Lehrauftrag an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Stuttgart wahr (auf dem Foto mit der fabelhaften Cornelie Wolf, Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Studiengang Angewandte Hebammenwissenschaft). Aufgrund des Engagements und Interesses der Studentinnen ist ein weiterer, zusätzlicher Termin erforderlich.

 

01.12.2018

Osnabrück 2018, Tag 4!

Im 10. Jahr an der Hochschule in Osnabrück hat Rechtsanwalt Matthias Diefenbacher den 2. Teil des Lehrauftrags 2018 durchgeführt.

 

 

Vielen Dank an den supersten Kurs aller Zeiten in Osnabrück für die tollen vier Tage!

Nochmals vielen Dank an die Pausenbeauftragte Frau G. und ihre Vertretung am Samstag, Frau K., ohne die die ordnungsgemäße Durchführung des Unterrichts nicht möglich gewesen wäre!

Wir hätten gerne an Frau Merkel geschrieben, aber da war halt Frau T.!

Auf ein Wiedersehen in Oberhausen am 19.01.2019!

Einzelheiten zum 13. Oberhausener Neujahrs-Symposium, auch mit RA Diefenbacher, ...hier!

 

30.11.2018

Osnabrück 2018, Tag 3!

 

 

27.11.2018

DHV-Fortbildung in Wipperfürth!

 

 

Rechtsanwalt Matthias Diefenbacher hat an der HELIOS-Klinik in Wipperfürth einen Vortrag zum Thema "Ausbildung von Schülerinnen, auch im Externat" gehalten. Vielen Dank für den schönen Nachmittag!

 

26.11.2018

Humana-Vortrag in Augsburg!

 

 

Zum wiederholten Mal hat Rechtsanwalt Matthias Diefenbacher einen Vortrag bei einer Humana-Fortbildung, heute wieder in Augsburg, diesmal zum Thema "Der juristische Hebammenkoffer", gehalten.

 

23.11.2018

1. Hebammentag in Sindelfingen!

 

 

Rechtsanwalt Matthias Diefenbacher hat beim 1. Hebammentag am Klinikum in Sindelfingen einen Vortrag zum Thema "Remonstrationspflicht & Rechtliche Risiken beim Abweisen von Patientinnen" gehalten. Vielen Dank an Frau Holdenried für die sehr gute Organisation!

 

 

17.11.2018

Hebammensymposium Berlin!

 

 

Rechtsanwalt Matthias Diefenbacher hielt beim 1. Berliner Hebammensymposium einen Vortrag erstmals zum Thema "Aktuelles für Hebammen rund um die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) im Zeitalter von WhatsApp & Co.".

 

 

Vielen Dank an die Veranstalterin Sabine Kroh von Call-A-Midwife GmbH!

 

02.11.2018

Lehrauftrag an der Hochschule Osnabrück im 10. Jahr!

 

 

...vielen Dank an die Pausenbeauftragte Frau G.!

 

26.10.2018

Abschlussfeier der Weiterbildung

"Hebamme für die pflegerische Leitung einer Station oder Einheit" des DHV!

 

 

Herzlichen Glückwunsch allen Absolventinnen (und Manu)!!!

 

 

24.10.2018

Erste Verordnung zur Änderung der Personenstandsverordnung

§ 31 Lebendgeburt, Totgeburt, Fehlgeburt

(1) Eine Lebendgeburt liegt vor, wenn bei einem Kind nach der Scheidung vom Mutterleib entweder das Herz geschlagen oder die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lungenatmung eingesetzt hat.

(2) Hat sich keines der in Absatz 1 genannten Merkmale des Lebens gezeigt, gilt die Leibesfrucht als ein tot geborenes Kind im Sinne des § 21 Absatz 2 des Gesetzes, wenn

1. das Gewicht des Kindes mindestens 500 Gramm beträgt oder

2. das Gewicht des Kindes unter 500 Gramm beträgt, aber die 24. Schwangerschaftswoche erreicht wurde,

im Übrigen als Fehlgeburt. Eine Fehlgeburt wird nicht im Personenstandsregister beurkundet. Sie kann von einer Person, der bei Lebendgeburt die Personensorge zugestanden hätte, dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte, angezeigt werden. In diesem Fall erteilt das Standesamt dem Anzeigenden auf Wunsch eine Bescheinigung mit einem Formular nach dem Muster der Anlage 11.

(3) Eine Fehlgeburt ist abweichend von Absatz 2 Satz 2 als ein tot geborenes Kind zu beurkunden, wenn sie Teil einer Mehrlingsgeburt ist, bei der mindestens ein Kind nach Absatz 1 oder 2 zu beurkunden ist; § 21 Absatz 2 des Gesetzes gilt entsprechend.

(BGBl. I S. 1768)

 

17.10.2018

Humana-Vortrag in Bamberg/Hallstadt!

 

 

15.10.2018

Lehrauftrag an der Hochschule für Gesundheit in Bochum!

 

 

13.10.2018

Zweite Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns (Zweite Mindestlohnanpassungsverordnung - MiLoV2)

Der Mindestlohn beträgt

ab 01.01.2019 - 9,19 Euro brutto je Zeitstunde und

ab 01.01.2020 - 9,35 Euro brutto je Zeitstunde.

(BGBl. I S. 1876)

 

13.10.2018

27. Hebammenfortbildung in Ulm!

 

 

Vortrag 1: Der juristische Hebammenkoffer!

 

 

Vortrag 2: Juristische Aspekte in der interdisziplinären Zusammenarbeit! 

 

 

...und mit dem phantastischen HebRech-Team in der Fachausstellung!

 

12.10.2018

HebRech-Seminar in München!

 

 

02.10.2018

Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Pflegeberufe (Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung - PflAPrV)

(BGBl. I S. 15729

 

01.10.2018

Neuer Artikel in der DHZ 10/2018!

 

 

 

 

26.09.1820

Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung und der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel

(BGBl. I S. 1386)

 

21.09.2018

Vorträge im Oktober 2018!

 

12.10.2018

HebRech-Seminar in München. Anmeldung ...hier!

 

13.10.2018

27. Hebammen-Fortbildung Universitätsfrauenklinik und Hebammenschule Ulm

11.30 Uhr Der juristische Hebammenkoffer

14.00 Uhr Juristische Aspekte in der interdisziplinären Zusammenarbeit

Einzelheiten ...hier!

 

17.10.2018

2. Humana-Hebammen-Fortbildung im "Kulturboden in der Marktscheune, Hallstadt"

14.30 Uhr Wann die Hebamme ärztlichem Vorgehen widersprechen muss

Einzelheiten ...hier!

 

14.09.2018

25 Jahre HebRech - Wir gratulieren!

 

 

01.09.2018

Hebammenbonus in Bayern tritt in Kraft!

Der Freistaat Bayern fördert die freiberufliche Tätigkeit in der Geburtshilfe:

  • Der Hebammenbonus beträgt 1.000 Euro pro Jahr.

  • Anträge können erstmals ab dem 1. September 2018 rückwirkend für das Jahr 2017 gestellt werden.

  • Anträge für das Jahr 2017 können bis zum 31. März 2019 gestellt werden.

  • Im Folgenden sind die Anträge bis spätestens 30. Juni eines Jahres für das vorherige Jahr einzureichen.

  • Anspruchsberechtigt sind freiberuflich in der Geburtshilfe tätige Hebammen mit Arbeitsstätte / Niederlassung und Hauptwohnsitz in Bayern, die eine Betreuung von mindestens vier freiberuflich geleiteten Geburten pro Jahr nachweisen.

Zuständig für die Abwicklung des Hebammenbonus ist das Bayerische Landesamt für Pflege. Übergangsweise wird das Verfahren vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit durchgeführt.

Einzelheiten und das Antragsformular ...hier!

Hebammenbonusrichtlinie (HebBonR) ...hier!

 

01.09.2018

Schlägerei auf der Entbindungsstation!

Ort: Bremen-Schwachhausen
Zeit: 01.09.18, 17.00 Uhr

Einsatzkräfte mussten eine Schlägerei auf der Entbindungsstation einer Klinik in Schwachhausen unterbinden. Mehrere Familienangehörige stritten sich nach der Entbindung eines gesunden Säuglings derart, dass es in eine Schlägerei ausartete.

Am späten Samstagnachmittag wurde die Polizei alarmiert, als sich in einer Schwachhauser Klinik bis zu zehn Verwandte eines neuen Erdenbürgers prügelten. Sie waren nach Aussagen von Zeugen darüber in Streit geraten, wer das Kind als erstes auf den Arm nehmen darf. Der eskalierte derart, dass die Fäuste flogen und nach derzeitigen Erkenntnissen eine Person leicht verletzt wurde. Die Einsatzkräfte trennten die Parteien in kurzer Zeit. Dabei leisteten einige Beteiligten Widerstand und griffen die Polizisten an. Am Ende wurden gegen drei der Beteiligten Ermittlungen eingeleitet. Rückfragen bitte an: Pressestelle Polizei Bremen.

 

01.08.2018

RA Matthias Diefenbacher wünscht einen schönen Sommer!

 

23.06.2018

Zwei Vorträge am Klinikum in Minden!

 

 

Rechtsanwalt Matthias Diefenbacher hat zwei Vorträge beim "23. Mindener Hebammengespräch" am Johannes Wesling Klinikum in Minden zu den Themen "Wann die Hebamme ärztlichem Vorgehen widersprechen muss" und "Der juristische Hebammenkoffer" gehalten. Vielen Dank für den sehr angenehmen Nachmittag!

 

18.06.2018

AWL in Bochum zum Thema "Der juristische Hebammenkoffer"

 

 

18.06.2018

Lehrauftrag an der Hochschule für Gesundheit in Bochum!

 

 

11.06.2018

AWL in Bochum am 18.06.2018!

 

 

25.05.2018

Die DSGVO tritt in Kraft!

...mehr dazu bei den Herbstvorträgen!

 

17.05.2018

Verordnung zur Aufhebung der Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte!

(BGBl. I S. 617)

 

05.05.2018

Landestagung in Mainz!

 

 

Rechtsanwalt Matthias Diefenbacher hat bei der Landestagung des Hebammen-Landesverbands Rheinland-Pfalz e.V. im Favorite Parkhotel in Mainz einen Vortrag zum Thema "Überlastungsanzeige" gehalten.

 

30.04.2018

Neulich in Ludwigshafen...!

 

 

16.04.2018

Landestagung Rheinland-Pfalz in Mainz am 05.05.2018 - Einladung!

 

 

16.04.2018

Fachtag der Leitungen in Stuttgart!

 

 

Rechtsanwalt Matthias Diefenbacher hat bei der "Interdisziplinären Fachtagung der Leitungen 2018" im Klinikum Stuttgart/Olgahospital Vorträge zu den Themen "Aktuelle Abrechnungsfragen, insbesondere im Verhältnis zwischen Hebamme und Arzt" und "Wann die Hebamme ärztlichem Vorgehen widersprechen muss" gehalten.

 

23.03.2018

Herzlichen Glückwunsch zum Examen an der Hebammenschule in Heidelberg!

 

 

19.03.2018

Hochschule Ludwigshafen!

 

 

Auch 2018 nimmt Rechtsanwalt Matthias Diefenbacher seinen Lehrauftrag an der Hochschule in Ludwigshafen wahr.

 

03.03.2018

"Geburtshilfe im Dialog" in Mannheim am HebRech-Stand!

 

 

 

 

28.02.2018

RKH-Akademie!

 

 

Rechtsanwalt Matthias Diefenbacher hat bei der RKH-Akademie in Markgröningen einen ganztägigen Vortrag zum Thema "Aktuelle gesetzliche Änderungen und ihre Auswirkungen für Hebammen" gehalten.

Danke für die ausgezeichneten Bewertungen!

 

09.02.2018

Verordnung zur Änderung der Mutterschutz- und Elternzeitverordnung

...für den Mutterschutz von Personen in einem Beamtenverhältnis (Anwendbarkeit des MuSchG etc.).

(BGBl. I S. 198)

 

31.01.2018

Humana-Vortrag in Köln!

 

 

Rechtsanwalt Matthias Diefenbacher hat seinen letzten Vortrag für Humana in der Wintersaison 2017/2018 in Köln gehalten. Im Herbst 2018 geht es weiter...! Melden Sie sich an!

 

25.01.2018

AWL in Bochum!

 

 

25.01.2018

Weitere Vorträge in Bochum...!

 

 

...auch bei Praxisanleiterinnen und AWL!

 

17.01.2018

Kommen Sie zur AWL am 25.01.2018 nach Bochum!

 

 

16.01.2018

Lehrauftrag an der Ernst-Abbe-Hochschule in Jena!

 

 

10.01.2018

Die Vorträge 2018 beginnen...!

 

 

...bei Humana in Duisburg!

 

01.01.2018

Anpassung Gebührenvereinbarung!

Zum 01.01.2018 wurden eine erneute Anpassung und redaktionelle Änderungen an der im September verfassten neuen Gebührenvereinbarung vorgenommen.

Einzelheiten bei HebRech ...hier!

 

24.12.2017

Happy Christmas!

 

 

...and a Happy New Year!

(...nicht nur von John & Yoko!)

 

09.12.2017

Letzter Vortrag 2017 in Berlin!

 

 

Rechtsanwalt Matthias Diefenbacher hat seinen letzten Vortrag für Hebammen im Jahr 2017 für Humana am Vivantes-Klinikum in Neukölln gehalten.

Weiter geht's (erst) wieder im Januar 2018:

Am 10.01.2018 in Duisburg und am

31.01.2018 in Köln.

Melden Sie sich an!

 

08.12.2017

Sehr gute Rezension des Praxisratgebers im Hebammenforum 12/2017!

 

 

 

Zu finden im Hebammenforum 12/2017 auf Seite 1410 von Jana Siedenburg:

"Abschließend kann ich sagen, dass dieses Buch seinen Platz in jedem Hebammenregal finden sollte.(...) Diefenbacher macht das für Hebammen wirklich Wichtige überschaubar und lenkt durch viele sinnvolle Handlungsvorschläge den Fokus auf den Arbeits- bzw. Praxisalltag."

 

24.11.2017

2.Vortragsrunde an der Hochschule in Osnabrück!

 

 

18.11.2017

Impressionen von Kongress in Mainz!

 

 

 

 

 

...und natürlich mit den tollen Hebammen/Hebammenschülerinnen aus Heidelberg!

 

07.11.2017

Lehrauftrag an der Hochschule Fulda!

 

 

30.10.2017

Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen

U.a. Änderung des § 203 StGB, des § 53a StPO und Einfügung eines § 43e BRAO (Wichtig für Outsourcing in der Anwaltskanzlei)

§ 203 - Verletzung von Privatgeheimnissen

(1) Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm als

1. Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker oder Angehörigen eines anderen Heilberufs, der für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert,

2. Berufspsychologen mit staatlich anerkannter wissenschaftlicher Abschlussprüfung,

3. Rechtsanwalt, Kammerrechtsbeistand, Patentanwalt, Notar, Verteidiger in einem gesetzlich geordneten Verfahren, Wirtschaftsprüfer, vereidigtem Buchprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigten oder Organ oder Mitglied eines Organs einer Rechtsanwalts-, Patentanwalts-, Wirtschaftsprüfungs-, Buchprüfungs- oder Steuerberatungsgesellschaft,

4. Ehe-, Familien-, Erziehungs- oder Jugendberater sowie Berater für Suchtfragen in einer Beratungsstelle, die von einer Behörde oder Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts anerkannt ist,

5. Mitglied oder Beauftragten einer anerkannten Beratungsstelle nach den §§ 3 und 8 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes,

6. staatlich anerkanntem Sozialarbeiter oder staatlich anerkanntem Sozialpädagogen oder

7. Angehörigen eines Unternehmens der privaten Kranken-, Unfall- oder Lebensversicherung oder einer privatärztlichen, steuerberaterlichen oder anwaltlichen Verrechnungsstelle

anvertraut worden oder sonst bekannt geworden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm als

1. Amtsträger,

2. für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten,

3. Person, die Aufgaben oder Befugnisse nach dem Personalvertretungsrecht wahrnimmt,

4. Mitglied eines für ein Gesetzgebungsorgan des Bundes oder eines Landes tätigen Untersuchungsausschusses, sonstigen Ausschusses oder Rates, das nicht selbst Mitglied des Gesetzgebungsorgans ist, oder als Hilfskraft eines solchen Ausschusses oder Rates,

5. öffentlich bestelltem Sachverständigen, der auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten auf Grund eines Gesetzes förmlich verpflichtet worden ist, oder

6. Person, die auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Geheimhaltungspflicht bei der Durchführung wissenschaftlicher Forschungsvorhaben auf Grund eines Gesetzes förmlich verpflichtet worden ist,

anvertraut worden oder sonst bekannt geworden ist. Einem Geheimnis im Sinne des Satzes 1 stehen Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse eines anderen gleich, die für Aufgaben der öffentlichen Verwaltung erfasst worden sind; Satz 1 ist jedoch nicht anzuwenden, soweit solche Einzelangaben anderen Behörden oder sonstigen Stellen für Aufgaben der öffentlichen Verwaltung bekannt gegeben werden und das Gesetz dies nicht untersagt.

(2a) (weggefallen)

(3) Kein Offenbaren im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn die in den Absätzen 1 und 2 genannten Personen Geheimnisse den bei ihnen berufsmäßig tätigen Gehilfen oder den bei ihnen zur Vorbereitung auf den Beruf tätigen Personen zugänglich machen. Die in den Absätzen 1 und 2 Genannten dürfen fremde Geheimnisse gegenüber sonstigen Personen offenbaren, die an ihrer beruflichen oder dienstlichen Tätigkeit mitwirken, soweit dies für die Inanspruchnahme der Tätigkeit der sonstigen mitwirkenden Personen erforderlich ist; das Gleiche gilt für sonstige mitwirkende Personen, wenn diese sich weiterer Personen bedienen, die an der beruflichen oder dienstlichen Tätigkeit der in den Absätzen 1 und 2 Genannten mitwirken.

(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt ein fremdes Geheimnis offenbart, das ihm bei der Ausübung oder bei Gelegenheit seiner Tätigkeit als mitwirkende Person oder als bei den in den Absätzen 1 und 2 genannten Personen tätiger Beauftragter für den Datenschutz bekannt geworden ist. Ebenso wird bestraft, wer

1. als in den Absätzen 1 und 2 genannte Person nicht dafür Sorge getragen hat, dass eine sonstige mitwirkende Person, die unbefugt ein fremdes, ihr bei der Ausübung oder bei Gelegenheit ihrer Tätigkeit bekannt gewordenes Geheimnis offenbart, zur Geheimhaltung verpflichtet wurde; dies gilt nicht für sonstige mitwirkende Personen, die selbst eine in den Absätzen 1 oder 2 genannte Person sind,

2. als im Absatz 3 genannte mitwirkende Person sich einer weiteren mitwirkenden Person, die unbefugt ein fremdes, ihr bei der Ausübung oder bei Gelegenheit ihrer Tätigkeit bekannt gewordenes Geheimnis offenbart, bedient und nicht dafür Sorge getragen hat, dass diese zur Geheimhaltung verpflichtet wurde; dies gilt nicht für sonstige mitwirkende Personen, die selbst eine in den Absätzen 1 oder 2 genannte Person sind, oder

3. nach dem Tod der nach Satz 1 oder nach den Absätzen 1 oder 2 verpflichteten Person ein fremdes Geheimnis unbefugt offenbart, das er von dem Verstorbenen erfahren oder aus dessen Nachlass erlangt hat.

(5) Die Absätze 1 bis 4 sind auch anzuwenden, wenn der Täter das fremde Geheimnis nach dem Tod des Betroffenen unbefugt offenbart.

(6) Handelt der Täter gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.

 

25.10.2017

Weiterer Vortrag für Humana!

 

 

Rechtsanwalt Matthias Diefenbacher hat einen weiteren Vortrag in der HUMANA-Fortbildungsreihe in Augsburg zum Thema "Wann die Hebamme ärztlichem Handeln widersprechen muss" gehalten.

Die nächsten HUMANA-Veranstaltungen finden statt am

09.12.2017 in Berlin, am

10.01.2018 in Duisburg und am

31.01.2018 in Köln.

Melden Sie sich an!

 

21.10.2018

Lehrauftrag an der Hochschule Osnabrück auch 2017!

 

 

Besonderen Dank an die Pausenbeauftragte Frau L.!

 

17.10.2017

Lehrauftrag an der Hochschule für Gesundheit in Bochum!

 

 

Melden sie sich schon jetzt zur After-Work-Lecture am 25.01.2018 um 16.30 Uhr

 

"Das neue Mutterschutzgesetz und weitere aktuelle Gesetzesänderungen – Auswirkungen auf die Arbeit der Hebamme"

 

an!

 

04.10.2017

Vortrag bei HUMANA in Fulda!

 

 

Rechtsanwalt Matthias Diefenbacher hat einen ersten Vortrag in der HUMANA-Fortbildungsreihe im Esperanto-Hotel in Fulda zum Thema "Wann die Hebamme ärztlichem Handeln widersprechen muss" gehalten.

Die nächsten HUMANA-Veranstaltungen finden statt am

25.10.2017 in Augsburg, am

09.12.2017 in Berlin und am

10.01.2018 in Duisburg.

Melden Sie sich an!

 

04.10.2017

Die Herbst-Vorträge beginnen!

 

05.09.2017

Neue Gebührenvereinbarung und Schiedsstellenspruch!

Einzelheiten zur neuen Gebührenvereinbarung rückwirkend zum 15.07.2017 finden Sie hier bei HebRech!

 

01.08.2017

Rezensionen zum Praxisratgeber "Recht für Hebammen"

 

(Rechtsdepesche, Ausgabe März/April 2007)

 

(Deutsche Hebammen Zeitschrift, Ausgabe Juni 2017)

 

14.07.2017

Vortrag in Frankfurt!

 

 

Rechtsanwalt Matthias Diefenbacher hat für das Kreisssaalteam am Bürgerhospital in Frankfurt a. M. einen Vortrag zum Thema "Kreisssaal-Teams - Haftungsrecht in der Arbeit mit werdenden Hebammen" gehalten. Danke für den schönen Nachmittag!

 

04.07.2017

After Work Lecture (AWL) in Bochum!

 

 

04.07.2017

Lehrauftrag an der Hochschule für Gesundheit in Bochum!

 

 

13.06.2017

AWL in Bochum am 04.07.2017!

 

 

Kommen Sie vorbei!

 

12.06.2017

Hochschule für Gesundheit in Bochum!

 

 

Mit Vorträgen von Rechtsanwalt Matthias Diefenbacher wurde ein weiteres Semester an der Hochschule für Gesundheit in Bochum in die Examensvorbereitung entlassen.

 

31.05.2017

"Hebamme für die pflegerische Leitung einer Station oder Einheit" startet wieder!

 

 

Der neue Lehrgang des DHV "Hebamme für die pflegerische Leitung einer Station oder Einheit" startet wieder in Leinfelden-Echterdingen. Mit Rechtsanwalt Matthias Diefenbacher im Bereich "Rechtliche Grundlagen"...

 

23.05.2017

Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts

Neuregelung des Mutterschutzgesetzes!

(BGBl I S. 1228)

 

23.05.2017

Vortrag in Bad Friedrichshall!

 

 

Rechtsanwalt Matthias Diefenbacher hat an den SLK Kliniken (Kliniken am Plattenwald) in Bad Friedrichshall einen Vortrag zum Thema "Kreisssaal-Teams - Haftungsrecht in der Arbeit mit werdenden Hebammen" gehalten. Toller Nachmittag!

 

12.05.2017

Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe

... u.a. Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung, dort § 9 "Vorwarnmechanismus", in dem in "1. Heilberufe" unter Buchstabe "f. Hebammen und Entbindungspfleger" genannt sind.

"Vorwarnmechanismus" beinhaltet die Pflicht des Gerichts, einen anderen Mitgliedsstaat über Entscheidungen zu unterrichten, durch die ein Berufsverbot nach § 132a StPO oder § 70 StGB angeordnet wurde.

(BGBl I S. 1121) 

 

27.04.2017

Vortrag in Stuttgart!

 

 

Rechtsanwalt Matthias Diefenbacher hat am Olgahospital in Stuttgart beim "Interdisziplinären Fachtag der Leitungen 2017" des Hebammenverbands Baden-Württemberg e.V. zwei Vorträge zu den Themen "Schweigepflicht - Was die Hebamme wissen muss" und "Kindeswohl - Rechte des Kindes" gehalten.

Vielen Dank für den interessanten Tag!

 

26.04.2017

Vortrag in Würzburg!

 

 

Rechtsanwalt Matthias Diefenbacher hat bei der "Kreisversammlung der Kreise Würzburg Stadt und Land, Main-Spessart und Kitzingen" des Bayerischen Hebammen Landesverbands e.V. einen Vortrag zum Thema "Der juristische Hebammenkoffer - Alles was Recht ist für Hebammen" gehalten.

Vielen Dank für den interessanten Vormittag!

 

11.04.2017

Lehrauftrag in Ludwigshafen!

 

 

Die Lehraufträge 2017 beginnen:

...in Ludwigshafen!

 

25.03.2017

"Ich kenn' Ihren Namen vom Rechtskundebuch..."

(Geburtshilfe im Dialog, Mannheim)

 

 

Auch 2017 war Rechtsanwalt Matthias Diefenbacher wieder beim HebRech-Stand auf dem Kongress "Geburtshilfe im Dialog" in Mannheim zu Gast. Es konnten viele interessante Gespräche geführt und Anregungen für Hebammen gegeben werden.

 

Das "Rechtskundebuch" gibt's übrigens immer noch u.a. hier bei Amazon!

 

 

...und dann waren da noch die phantastischen Schülerinnen der Hebammenschule in Heidelberg!

 

22.03.2017

Examen an der Hebammenschule in Heidelberg!

 

 

Alles Gute!!!

 

01.03.2017

Vortrag am Marien-Krankenhaus in Hamburg!

 

 

 

Rechtsanwalt Matthias Diefenbacher hat am Marien-Krankenhaus in Hamburg im Rahmen einer Hebammen-Fortbildung einen Vortrag zum Thema "Wann die Hebamme ärztlichem Vorgehen widersprechen muss" gehalten.

 

02.02.2017

2. Vortrag bei der RKH Akademie in Markgröningen!

 

 

Rechtsanwalt Matthias Diefenbacher hat erneut bei der RKH Akademie in Markgröningen einen Vortrag zum Thema "Juristische Relevanz der praktischen Ausbildung" gehalten.

 

Weiter geht es mit den Vorträgen in Hamburg am 01.03.2017!

 

24.12.2016

Frohe Weihnachten und Alles Gute für 2017!

 

23.12.2016

Drittes Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz - PSG III)

...u.a. auch Änderungen des Hebammengesetzes in § 6 und § 33 (aus 2017 wird 2021).

(BGBl. I S. 3191)

 

15.12.2016

Er ist da!

 

  

 

Die 2. Auflage des "Praxisratgeber Recht für Hebammen" ist erschienen und ausgeliefert!

Zu bestellen bei Amazon ...hier!

Vielen Dank an Cäcilie Fey, Patricia Gruber, Regine Knobloch und den Hippokrates Verlag!

 

09.12.2016

Hebammenwesen = Kulturform und Brauch!

34 Traditionen und Bräuche sind neu in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen worden. Die Kultusminister der Länder und Kulturstaatsministerin Monika Grütters stimmten einer entsprechenden Empfehlung der deutschen Unesco-Kommission zu. Das "Hebammenwesen" ist dabei und damit nun ein Immaterielles Kulturerbe!

Die ganze Liste der 34 Kulturformen finden Sie ...hier!

 

09.12.2016

Hochschule Osnabrück!

 

 

15.11.2016

DHV-Vortrag in Bad Krozingen!

 

 

RA Matthias Diefenbacher hat für den DHV in Bad Krozingen am "Fachtag für Hebammen, die Externate anbieten", einen juristischen Vortrag zum Thema "Rechtliche Aspekte im Externat", insbesondere zu haftungsrechtlichen Fragen, gehalten. Vielen Dank für den angenehmen Nachmittag!

 

14.11.2016

HebRech-Seminar "Recht" in Düsseldorf!

 

 

Am 13.10.2017 wird RA Matthias Diefenbacher in Düsseldorf das ganztägige "Praxisseminar Recht" halten - Schon jetzt anmelden: ...hier!

 

04.11.2016

Fünfundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs - Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung

Änderungen des StGB u.a.:

 

§ 177 Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung

(1) Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer sexuelle Handlungen an einer anderen Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt,

wenn

1. der Täter ausnutzt, dass die Person nicht in der Lage ist, einen entgegenstehenden Willen zu bilden oder zu äußern,

2. der Täter ausnutzt, dass die Person auf Grund ihres körperlichen oder psychischen Zustands in der Bildung oder Äußerung des Willens erheblich eingeschränkt ist, es sei denn, er hat sich der Zustimmung dieser Person versichert,

3. der Täter ein Überraschungsmoment ausnutzt,

4. der Täter eine Lage ausnutzt, in der dem Opfer bei Widerstand ein empfindliches Übel droht, oder

5. der Täter die Person zur Vornahme oder Duldung der sexuellen Handlung durch Drohung mit einem empfindlichen Übel genötigt hat.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn die Unfähigkeit, einen Willen zu bilden oder zu äußern, auf einer Krankheit oder Behinderung des Opfers beruht.

(5) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter

1. gegenüber dem Opfer Gewalt anwendet,

2. dem Opfer mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben droht oder

3. eine Lage ausnutzt, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist.

(6) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren zu erkennen. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn

1. der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder vollziehen lässt oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder von ihm vornehmen lässt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung), oder

2. die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.

(7) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter

1. eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,

2. sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden, oder

3. das Opfer in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.

(8) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter

1. bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet oder

2. das Opfer

a) bei der Tat körperlich schwer misshandelt oder

b) durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.

(9) In minder schweren Fällen der Absätze 1 und 2 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu drei Jahren, in minder schweren Fällen der Absätze 4 und 5 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen der Absätze 7 und 8 ist auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

 

§ 178 Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge

Verursacht der Täter durch den sexuellen Übergriff, die sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung (§ 177) wenigstens leichtfertig den Tod des Opfers, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.

 

§ 184i Sexuelle Belästigung

(1) Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn nicht die Tat in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) In besonders schweren Fällen ist die Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.

(3) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

 

§ 184j Straftaten aus Gruppen

Wer eine Straftat dadurch fördert, dass er sich an einer Personengruppe beteiligt, die eine andere Person zur Begehung einer Straftat an ihr bedrängt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn von einem Beteiligten der Gruppe eine Straftat nach den §§ 177 oder 184i begangen wird und die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

(BGBl. I S. 2460) 

 

03.11.2016

Lehrauftrag in Fulda!

 

 

21.10.2016

Lehrauftrag in Osnabrück!

 

 

Auch 2016 hat RA Matthias Diefenbacher seinen Lehrauftrag an der Hochschule Osnabrück für Hebammenstudentinnen wahrgenommen.

 

21.10.2016

Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen

"Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz - ProstSchG)"

(BGBl. I S. 2372)

 

14.10.2016

Neues Erscheinungsdatum: 14.12.2016!

 

 

In genau zwei Monaten wird die völlig überarbeitete neue 2. Auflage des "Praxisratgeber Recht für Hebammen" im Hippokrates-Verlag erscheinen!

Hier beim Verlag und hier bei Amazon vorbestellen!

 

13.10.2016

Vortrag bei der RKH Akademie in Markgröningen!

 

 

Rechtsanwalt Matthias Diefenbacher hat erstmals bei der RKH Akademie in Markgröningen einen Vortrag zum Thema "Juristische Relevanz der praktischen Ausbildung" gehalten.

Der nächste Vortrag wird am 02.02.2016 stattfinden. Einzelheiten ...hier!

 

10.10.2106

Hochschule Ludwigshafen 2016!

 

 

04.10.2016

"After Work Lecture" in Bochum!

 

 

Am 04.10.2016 fand die nächste "After Work Lecture" mit Rechtsanwalt Matthias Diefenbacher an der Hochschule für Gesundheit in Bochum zum Thema "Aktuelles rund um die freiberufliche Hebammentätigkeit" statt. Mit mehr als 40 Hebammen, Studentinnen, Studiuminteressierten und (erstmals bei einem Vortrag seit 21 Jahren) mit einem Mann (!): Teilnehmerrekord! Vielen Dank!

 

04.10.2016

Artikel in der DHZ!

 

   

 

In der Oktober-Ausgabe der Deutschen Hebammenzeitschrift (DHZ) hat Rechtsanwalt Matthias Diefenbacher einen Artikel über die strafrechtliche Relevanz des Abrechnungsbetrugs "Kein Kavaliersdelikt" veröffentlicht (S. 74-76).

 

04.10.2016

Die Herbst-Vorträge beginnen...!

 

 

...in Bochum!

 

24.09.2016

250 Jahre "Hebammenschule Heidelberg"!

 

 

 

 

15.09.2016

Artikel in "Die Hebamme"!

 

   

 

In der Ausgabe "4-2016" hat Rechtsanwalt Matthias Diefenbacher einen Artikel über juristische Fragen im Zusammenhang mit der Remonstrationspflicht von Hebammen veröffentlicht: "Wann die Hebamme ärztlichem Vorgehen widersprechen muss" (S. 252 - 256).

 

05.09.2016

AWL in Bochum am 04.10.2016

Am 04.10.2016 findet die AFTERWORKLECTURE des Studienbereiches Hebammenwissenschaft an der Hochschule für Gesundheit in Bochum mit RA Matthias Diefenbacher statt:

 

"Aktuelles rund um die freiberufliche Hebammentätigkeit" - Präsentation und Diskussion aktueller Ergebnisse

 

Gesundheitscampus 6-8, 44801 Bochum, 16.30 - 18.00 Uhr, Raum C-1304.

 

Anmeldung unter fabiola.jessen@hs-gesundheit.de!

 

After work lectures sind eine kostenlose Fortbildungsreihe im Studiengang Hebammenkunde. Diese Veranstaltungen sind mit je 2 Fortbildungsstunden nach § 7 HebBO NRW zertifiziert.

 

16.08.2016

BGH: "Vertragsarzt hat Vermögensbetreuungspflicht"!

"Den Vertragsarzt einer Krankenkasse trifft dieser gegenüber eine Vermögensbetreuungspflicht im Sinn des § 266 Abs. 1 StGB, die ihm zumindest gebietet, Heilmittel nicht ohne jegliche medizinische Indikation in der Kenntnis zu verordnen, dass die verordneten Leistungen nicht erbracht, aber gegenüber den Krankenkassen abgerechnet werden sollen."

(Beschluss des BGH vom 16.08.2016, Az.: 4 StR 163/16)

 

01.08.2016

Artikel in der DHZ!

 

     

 

In der August-Ausgabe der Deutschen Hebammenzeitschrift (DHZ) hat Rechtsanwalt Matthias Diefenbacher einen Artikel über juristische Fragen im Zusammenhang mit Alkoholmissbrauch während der Schwangerschaft "Späte Entschädigung?" veröffentlicht

(S. 32-35).

 

28.06.2016

Wieder Lehrauftrag an der Hochschule für Gesundheit in Bochum!

 

 

23.06.2016

Vortrag in Neuwied!

 

 

Rechtsanwalt Matthias Diefenbacher hat beim Hebammenlandesverband Rheinland-Pfalz seinen zweiten Vortrag über aktuelle Gebühren- und Abrechnungsfragen für Hebammen gehalten - diesmal in Neuwied.

 

22.06.2016

Hebammenschülerinnen in Heidelberg!

 

 

Nach einem vorzüglichen Vortrag der Hebammenschülerin Denise H. (rechts im Bild) über die juristischen Aspekte der Babyklappe war die Freude aller Anwesenden an der Heidelberger Hebammenschule so groß, dass sich alle zu einem Gruppenfoto mit ihrem Rechtskundedozenten versammelt hatten.

 

20.06.2016

Vortrag in Zweibrücken!

 

Rechtsanwalt Matthias Diefenbacher hat beim Hebammenlandesverband Rheinland-Pfalz im Nardiniklinikum in Zweibrücken einen Vortrag über aktuelle Gebühren- und Abrechnungsfragen für Hebammen gehalten. Weiter geht's in Neuwied am 23.06.2016...

 

15.06.2016

Letzter Tag der aktuellen berufsbegleitenden Weiterbildung "Hebamme/ Entbindungspfleger für die pflegerische Leitung einer Station oder Einheit" des DHV!

 

 

04.06.2016

Neue Strafvorschriften in Kraft!

Es treten heute drei neue Vorschriften im Strafgesetzbuch über Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen in Kraft ("Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen" vom 30.05.2016 - BGBl. I S. 1254):

 

§ 299a  - Bestechlichkeit im Gesundheitswesen

Wer als Angehöriger eines Heilberufs, der für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert, im Zusammenhang mit der Ausübung seines Berufs einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er

1. bei der Verordnung von Arznei-, Heil- oder Hilfsmitteln oder von Medizinprodukten,

2. bei dem Bezug von Arznei- oder Hilfsmitteln oder von Medizinprodukten, die jeweils zur unmittelbaren

Anwendung durch den Heilberufsangehörigen oder einen seiner Berufshelfer bestimmt sind, oder

3. bei der Zuführung von Patienten oder Untersuchungsmaterial

einen anderen im inländischen oder ausländischen Wettbewerb in unlauterer Weise bevorzuge, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

§ 299b - Bestechung im Gesundheitswesen

Wer einem Angehörigen eines Heilberufs im Sinne des § 299a im Zusammenhang mit dessen Berufsausübung einen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, dass er

1. bei der Verordnung von Arznei-, Heil- oder Hilfsmitteln oder von Medizinprodukten,

2. bei dem Bezug von Arznei- oder Hilfsmitteln oder von Medizinprodukten, die jeweils zur unmittelbaren Anwendung durch den Heilberufsangehörigen oder einen seiner Berufshelfer bestimmt sind, oder

3. bei der Zuführung von Patienten oder Untersuchungsmaterial

ihn oder einen anderen im inländischen oder ausländischen Wettbewerb in unlauterer Weise bevorzuge, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

§ 300 - Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr und im Gesundheitswesen

In besonders schweren Fällen wird eine Tat nach den §§ 299, 299a und 299b mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn

1. die Tat sich auf einen Vorteil großen Ausmaßes bezieht oder

2. der Täter gewerbsmäßig handelt oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat.

 

09.05.2016

Praxisratgeber!

 

 

03.05.2016

XIV. Hebammenkongress in Hamburg - 2. Tag!

 

 

02.05.2016

XIV. Hebammenkongress in Hamburg - 1. Tag!

 

 

 

Mit den Co-Autorinnen der demnächst erscheinenden 2. Auflage des "Praxisratgeber Recht für Hebammen", Cäcilie Fey und Patricia Gruber (von links).

 

21.04.2016

May U Live 2 See The Dawn!

 

18.04.2016

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EU über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems ("IMI-Verordnung") für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe!

Neuregelungen im Hebammengesetz: §§ 2, 2b, 10, 22, 22a, 28 (alle bereits hier auf der Seite eingearbeitet)!

Neuregelungen in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung: §§ 16 und 16c (alle bereits hier auf der Seite eingearbeitet)!

(BGBl. I S. 886)

 

04.04.2016

Bochum 2016!

 

 

Nach Jena und Ludwigshafen setzt Rechtsanwalt Matthias Diefenbacher seine Lehrtätigkeit 2016 mit einer ersten Veranstaltung in Bochum an der Hochschule für Gesundheit am neuen Gesundheitscampus fort...

 

01.04.2016

700.000 Neuankömmlinge jährlich - Schaffen wir das?

Video bei YouTube ...hier!

 

10.03.2016

Landestagung in Erfurt!

 

 

RA Matthias Diefenbacher hat bei der Landestagung des Hebammenlandesverbands Thüringen e.V. in Erfurt, die unter dem Motto "Sectio | Blickpunkte" stand, einen Gastvortrag zum Thema "Sectio - Rechtliche Aspekte und Haftungsgesichtspunkte" gehalten - auf dem Foto mit der Co-Vorsitzenden Elke Pirrhs und der Fortbildungsbeauftragten Carolin Feistel in der Mitte.

 

01.03.2016

Artikel in der DHZ!

 

     

 

Auch in der März-Ausgabe der Deutschen Hebammenzeitschrift (DHZ) hat Rechtsanwalt Matthias Diefenbacher einen Artikel über Hebammenarbeit im Asylverfahren "Hebammenhilfe steht allen zu" veröffentlicht.

 

29.02.2016

Sicherstellungszuschlag einfacher!

Der GKV-Spitzenverband hat eine Pressemitteilung veröffentlicht, wonach der Sicherstellungzuschlag jetzt einfacher beantragt werden kann. Hebammen mit Haftpflichtversicherung über den DHV-Gruppenvertrag müssen zukünftig nicht mehr die allgemeinen Vertragsbedingungen kopieren und mit dem Antrag einreichen. Für den Versicherungsnachweis reichen in diesem Fall die persönlichen Versicherungszeiträume mit Geburtshilfe, also Police und Änderungsmitteilungen (Quelle: HebRech-Newsletter vom 29.02.2016).

 

27.02.2016

Geburtshilfe im Dialog!

 

 

Auch im Jahr 2016 stand Rechtsanwalt Matthias Diefenbacher beim Hebammen-Kongress "Geburtshilfe im Dialog" in Mannheim am HebRech-Stand für Informationen und Fragen zur Verfügung.

 

22.02.2016

Geburtshilfe im Dialog!

Am Samstag, 27.02.2016, wird Rechtsanwalt Matthias Diefenbacher ab 10.00 Uhr am Stand von HebRech beim Kongress "Geburtshilfe im Dialog" in Mannheim anwesend sein und für Fragen zur Verfügung stehen.

 

01.02.2016

Artikel in der DHZ!

 

    

 

In der Februar-Ausgabe der Deutschen Hebammenzeitschrift (DHZ) hat Rechtsanwalt Matthias Diefenbacher einen Artikel über "Juristische Gratwanderungen" im Zusammenhang mit "Spätabtreibung und Fetozid" veröffentlicht.

 

28.01.2016

Lehrauftrag an der Ernst-Abbe-Hochschule in Jena!

 

 

Der erste Vortrag des Jahres 2016 für Hebammen führte Rechtsanwalt Matthias Diefenbacher an die Ernst-Abbe-Hochschule in Jena, wo er erstmals einen Lehrauftrag wahrnahm.

 

26.01.2016

Praxisratgeber Recht für Hebammen 2. Auflage vorbestellen!

 

Seit heute kann beim Hippokrates-Verlag die völlig neu bearbeitete 2. Auflage des "Praxisratgeber Recht für Hebammen" von Rechtsanwalt Matthias Diefenbacher vorbestellt werden: ...hier!

 

24.12.2015

Frohe Weihnachten und alles Gute für 2016!

 

 

21.12.2015

Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen sowie zur Änderung weiterer Gesetze

In § 291 Abs. 2b SGB V werden nach Satz 5 weitere Sätze eingefügt, die auch eine weitere Regelung über den Sicherstellungszuschlag für Hebammen nach § 134a Abs. 1 b SGB V enthalten.

(BGBl. I S. 2408)

 

18.12.2015

Letzter Hochschulvortrag 2015 in Bochum!

 

 

17.12.2015

Danke Han!

 

16.12.2015

Danke Stefan!

 

03.12.2015

Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung

Neu: "§ 217 - Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung

(1) Wer in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Als Teilnehmer bleibt straffrei, wer selbst nicht geschäftsmäßig handelt und entweder Angehöriger des in Absatz 1 genannten anderen ist oder diesem nahesteht."

(BGBl. I S. 2177)

 

01.12.2015

Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (Hospiz- und Palliativgesetz - HPG)

(BGBl. I S. 2114)

 

27.11.2015

HebRech-Seminar in Karlsruhe!

 

 

13.11.2015

Hochschule Osnabrück Block II!

 

 

12.11.2015

Neue Gebühren II!

Die Schiedsstelle hat am 25.09.2015 einen neuen Vergütungsvertrag beschlossen.

Der Vertrag wurde am 12.11.2015 von der Schiedsstelle schriftlich bekannt gegeben.

Einzelheiten dazu finden Sie auf der GKV-Homepage!

Die Krankenkassen akzeptieren entsprechende Rechnungen für Leistungen bereits seit 25.09.2015.

 

07.11.2015

Michiko Rodenberg-Interview in der Rhein-Neckar-Zeitung!

 

(Quelle: Rhein-Neckar-Zeitung vom 07.11.2015; zum Vergrößern klicken)

 

06.11.2015

Rechtsseminar 2016!

Am 25.11.2016 wird das HebRech-Praxisseminar "Recht für Hebammen" mit Rechtsanwalt Matthias Diefenbacher in Berlin stattfinden.

Anmeldungen über HebRech sind ab sofort möglich!

 

05.11.2015

HebRech-Rechtsseminar in Karlsruhe!

Für das HebRech-Seminar "Praxisseminar Recht für Hebammen" mit Rechtsanwalt Matthias Diefenbacher am 27.11.2015 in Karlsruhe sind noch wenige Plätze frei!

 

29.10.2015

Hochschule Fulda!

 

 

...die Vorträge gehen weiter: in Fulda!

 

28.10.2015

Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher

(BGBl. I S. 1802)

 

26.10.2015

Bekanntmachung über die Höhe der Leistungssätze nach § 3 Abs. 4 des Asylbewerberleistungsgesetzes für die Zeit ab 01. Januar 2016

(BGBl. I S. 1793)

 

23.10.2015

Hochschule Osnabrück!

 

 

Rechtsanwalt Matthias Diefenbacher hat seinen Lehrauftrag 2015 an der Hochschule in Osnabrück begonnen. 

 

22.10.2015

Bekanntmachung über die Höhe der Regelbedarfe nach § 20 Absatz 5 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für die Zeit ab 1. Januar 2016

...für eine alleinstehende Person ab 01.01.2016: 404 Euro!

(BGBl. I S. 1792)

 

21.10.2015

The Future Is Now!

 

 

19.10.2015

HebRech-Seminar in Karlsruhe am 27.11.2015!

Ein paar typische Fragen aus der Praxis:

  • Wann tritt die Schweigepflicht zurück?

  • Wann unterliege ich dem Verbraucherschutz mit Widerrufsrechten?

  • Was muss ich bei der Behandlung Minderjähriger beachten?

  • Ist meine Homepage rechtssicher?

  • Stimmt das Impressum?

Aber auch aktuelle Themen kommen nicht zu kurz, wie beispielsweise:

  • Praxistipps zum Forderungsmanagement aus dem HebRech-MahnService.

  • Recht des neuen Behandlungsvertrags nach dem Patientenrechtegesetz, mit Mustervertrag!

  • Aktuelle Entwicklungen zum Haftungsrecht nach neusten gesetzlichen Vorschriften.

Das nächste Seminar findet am Freitag, den 27. November 2015, in Karlsruhe statt  - es sind noch ein paar Plätze frei!

 

28.09.2015

Lehrauftrag an der Hochschule Ludwigshafen!

 

 

Auch an der Hochschule Ludwigshafen begannen die Vorträge für das 1. Semester.

 

25.09.2015

Neue Gebühren!

Die Schiedsstelle hat am 25.09.2015 einen neuen Vergütungsvertrag beschlossen.

Einzelheiten dazu finden Sie auf der GKV-Homepage!

Die Krankenkassen akzeptieren entsprechende Rechnungen für Leistungen bereits seit 25.09.2015.

 

24.09.2015

Die Herbst-Vorträge beginnen!

 

 

Rechtsanwalt Matthias Diefenbacher hat seine "Herbst/Winter"-Vorträge mit seinem Lehrauftrag an der Hochschule für Gesundheit in Bochum begonnen. Auf dem Foto ist der neue Komplex der Hochschule auf dem neuen Gesundheitscampus zu sehen. 

 

24.07.2015

Praxisanleiterin in Heidelberg gesucht!

 

An der Akademie für Gesundheitsberufe Heidelberg gGmbH,

Hebammenschule am Universitätsklinikum Heidelberg,

ist die Stelle einer

 

Praxisanleiterin

 

in Vollzeit (40 Std.-Woche) ab sofort zu besetzen.

 

Die Stellenausschreibung finden Sie ...hier!

 

21.07.2015

Bundesverfassungsgericht zum Betreuungsgeld

Entscheidungsformel des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2015

(Az.: 1 BvF 2/13):

"§§ 4a bis 4d Bundeseltergeld- und Elternzeitgesetz in der Fassung des Gesetzes zur Einführung eines Betreuungsgeldes (Betreuungsgeldgesetz) vom 15. Februar 2013 (BGBl. I S. 254) sind mit Artikel 72 Absatz 2 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig."

(BGBl I S. 1565)

 

17.07.2015

Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz - PrävG)

§ 24d SGB V wird hinsichtlich der Hebammenhilfe wie folgt ergänzt und neu gefasst:

"Die Versicherte hat während der Schwangerschaft, bei und nach der Entbindung Anspruch auf ärztliche Betreuung sowie auf Hebammenhilfe einschließlich der Untersuchungen zur Feststellung der Schwangerschaft und zur Schwangerenvorsorge; ein Anspruch auf Hebammenhilfe im Hinblick auf die Wochenbettbetreuung besteht bis zum Ablauf von zwölf Wochen nach der Geburt, weitergehende Leistungen bedürfen der ärztlichen Anordnung. Sofern das Kind nach der Entbindung nicht von der Versicherten versorgt werden kann, hat das versicherte Kind Anspruch auf die Leistungen der Hebammenhilfe, die sich auf dieses beziehen. Die ärztliche Betreuung umfasst auch die Beratung der Schwangeren zur Bedeutung der Mundgesundheit für Mutter und Kind einschließlich des Zusammenhangs zwischen Ernährung und Krankheitsrisiko sowie die Einschätzung oder Bestimmung des Übertragungsrisikos von Karies. Die ärztliche Beratung der Versicherten umfasst bei Bedarf auch Hinweise auf regionale Unterstützungsangebote für Eltern und Kind."

(BGBl I S. 1368)

 

16.07.2015

Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung

In § 134a SGB V wird folgender Absatz 5 eingefügt und der bisherige Abs. 5 zu Abs. 6:

"(5) Ein Ersatzanspruch nach § 116 Absatz 1 des Zehnten Buches wegen Schäden aufgrund von Behandlungsfehlern in der Geburtshilfe kann von Kranken- und Pflegekassen gegenüber freiberuflich tätigen Hebammen nur geltend gemacht werden, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Im Fall einer gesamtschuldnerischen Haftung können Kranken- und Pflegekassen einen nach § 116 Absatz 1 des Zehnten Buches übergegangenen Ersatzanspruch im Umfang des Verursachungs- und Verschuldensanteils der nach Satz 1 begünstigten Hebamme gegenüber den übrigen Gesamtschuldnern nicht geltend machen.

(6) Als Hebammen im Sinne dieser Vorschrift gelten auch Entbindungspfleger."

(BGBl I S. 1211)

 

10.07.2015

Abschlussfeier an der Hochschule Ludwigshafen!

 

(Absolventinnen und Studentinnen des Bachelor-Studienganges Hebammenwesen bei der Verleihung der Abschlussurkunden durch die Studiengangsleitung Prof. Nina Knape, 4. v. links).

 

Am Freitag, 10. Juli 2015, feierte die Hochschule Ludwigshafen am Rhein ihre Absolventinnen und Absolventen mit rund 800 Gästen im Ludwigshafener Pfalzbau. Unter ihnen waren erstmalig auch Absolventinnen des Dualen Bachelor-Studiengangs Hebammenwesen, die ihr Studium im Wintersemester 2011 an der Hochschule als erste Studiengangkohorte aufgenommen hatten. Ihre Gruppe setzte sich aus Auszubildenden der Hebammenschulen Heidelberg und Speyer sowie bereits examinierten Hebammen zusammen. Im festlichen Rahmen wurde den ersten Absolventinnen der Abschlussgrad "Bachelor of Arts" verliehen, welcher ihnen auf nationaler und internationaler Ebene Anschlussmöglichkeiten für die berufliche, aber auch akademische Weiterentwicklung im Bereich des Hebammenwesens und in benachbarten Wissenschaftsdisziplinen eröffnet.

 

26.06.2015

Workshop in Osnabrück!

Rechtsanwalt Matthias Diefenbacher hat an einem Bilanzierenden Workshop an der Hochschule Osnabrück - Verbund Hebammenforschung - zu einem Assessmentinstrument teilgenommen.

 

(von links: Prof. Dr. Friederike zu Sayn-Wittgenstein, Prof. Dr. Ulrich Kuhnke,

Prof. Dr. Claudia Hellmers, RA Matthias Diefenbacher, Wiss. Mitarbeiterin Astrid Krahl)

 

20.05.2015

Berufliche Weiterbildung des DHV!

 

Rechtsanwalt Matthias Diefenbacher hat den 1. Vormittag seines Rechtskundevortrags für Hebammen bei der berufsbegleitenden Weiterbildung "Hebamme/ Entbindungspfleger für die pflegerische Leitung einer Station oder Einheit" des DHV absolviert. Weitere vier Vormittage in Leinfelden-Echterdingen werden bis 2016 noch folgen.

 

05.05.2015

Protest in Heidelberg am Hebammentag!

 

(Quelle: Rhein-Neckar-Zeitung vom 06.05.2015)

Am Hebammentag protestierten Hebammen auf dem Heidelberger Bismarckplatz zur beruflichen Situation und der Arbeitsbedingungen der Hebammen.

 

24.04.2015

Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst

(BGBl I S. 642)

 

14.04.2015

AWL in Bochum!

 

 

Auch 2015 hat RA Matthias Diefenbacher eine "After Work Lecture" (AWL) an der Hochschule für Gesundheit in Bochum gehalten. Thema: "Gutes Geld für gute Arbeit - Wie Sie richtig abrechnen und Gebührenverluste vermeiden!". Sollten Sie hierzu weitere Fragen haben, melden Sie sich!

 

13.04.2015

Hochschule für Gesundheit in Bochum!

 

 

Die Seminare 2015 beginnen an mehreren Tagen in Bochum!

 

31.03.20.15

Wieder AWL in Bochum!

Die nächste After-Work-Lecture (AWL) mit Rechtsanwalt Matthias Diefenbacher an der Hochschule für Gesundheit in Bochum wird am 14.04.2015 um 16.15 Uhr im Hörsaal 1 stattfinden.

Melden Sie sich bei der Hochschule an!

 

28.02.2015

"Geburtshilfe im Dialog" in Mannheim!

 

 

Auch 2015 war Rechtsanwalt Matthias Diefenbacher zu Gast am Stand von HebRech beim Congress "Geburtshilfe im Dialog" in Mannheim (auf dem Foto mit Christoph Zimmermann und dem Team am Stand).

 

27.01.2015

Bekanntmachung der Neufassung des Bundeselterngeld- und Elterzeitgesetzes (BEEG)

...in der seit dem 01.01.2015 geltenden Fassung!

(BGBl. I S. 33, 34)

 

23.01.2015

After Work Lecture (AWL) auch 2015!

 

 

Auch 2015 wird RA Matthias Diefenbacher eine "After Work Lecture" (AWL) an der Hochschule für Gesundheit in Bochum halten: 14. April 2015, 16.15 Uhr bis 17.45 Uhr!

 

07.01.2015

Höchstpreise!

 

 

Wenige Exemplare sind auch noch direkt über den Autor zu erhalten!

 

05.01.2015

HebRech-Seminar "Praxisratgeber Recht" auch 2015...!

...mit RA Matthias Diefenbacher am 27.11.2015 in Karlsruhe!

 

 

 

 

02.01.2015

Neue Kampagne des DHV gestartet: "Unsere Hebammen"!

 

24.12.2014

Frohe Weihnachten und alles Gute für 2015!

 

 

23.12.2014

Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf

(BGBl I S. 2462)

 

18.12.2014

Gesetz zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz 

(BGBl. I S. 2325)

 

17.12.2014

Erstes Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Erstes Pflegestärkungsgesetz - PSG I)

(BGBl. I S. 2222)

 

12.12.2014

AWL in Bochum

 

 

Nach seinem Lehrauftrag hat Rechtsanwalt Matthias Diefenbacher heute an der Hochschule für Gesundheit auch noch eine sehr gut besuchte "After Work Lecture" zum Thema "Gutes Geld für gute Arbeit - wie Sie richtig abrechnen und Gebührenverluste vermeiden" gehalten.

 

12.12.2014

Bochum - Letzter Lehrauftrag 2014

 

Heute hat Rechtsanwalt Matthias Diefenbacher seinen letzten Hebammen-Lehrauftrag des Jahres 2014 gehalten, an der Hochschule für Gesundheit in Bochum.

 

28.11.2014

Wieder in Osnabrück

 

Zum letzten Mal im Jahr 2014 nahm Rechtsanwalt Matthias Diefenbacher seinen Lehrauftrag für Hebammenstudentinnen an der Hochschule Osnabrück wahr - seit 2009 bereits zum 6. Mal!

 

08.11.2014

Forum Hebammenarbeit in Mainz

Auch 2014 stand Rechtsanwalt Matthias Diefenbacher wieder mit Rat und Tat am Stand von HebRech beim Kongress in Mainz zur Verfügung...

 

 

...mit dem Team der Hebammenschule in Heidelberg...

 

 

..und am HebRech-Stand mit dem HebRech-Team!

 

02.11.2014

Heute in der "Welt am Sonntag"

 

 

31.10.2014

Vortrag beim "Pädagogischen" Fachtag

 

 

Rechtsanwalt Matthias Diefenbacher hat heute beim "Pädagogischen Fachtag" des DHV vor Akteurinnen rund um die Hebammenausbildung/-studium einen Vortrag über die "Juristischen Aspekte in der praktischen Hebammenausbildung" gehalten.

 

24.10.2014

Pädagogischer Fachtag

Rechtsanwalt Matthias Diefenbacher wird am 31.10.2014 ab 16.00 Uhr beim "Pädagogischen Fachtag" des DHV in Fulda einen Vortrag halten.

 

23.10.2014

Lehrauftrag in Fulda!

 

 

...nächste Station: Fulda!

 

22.10.2014

"Forum Hebammenarbeit" in Mainz am 08.11.2014!

Auch im Jahr 2014 wird Rechtsanwalt Matthias Diefenbacher Gast am HebRech-Stand in Mainz sein.

Haben Sie Fragen zum HebRech-Mahnservice? Kommen Sie vorbei...!

 

20.10.2014

HebRech-Seminar 2015

Rechtsanwalt Matthias Diefenbacher wird am 27.11.2015 (!) ein "Praxisseminar Recht" in Karlsruhe abhalten.

Melden Sie sich an: http://www.hebrech.de/seminar-recht.html

 

17.10.2014

Lehrauftrag in Osnabrück!

 

(Zum Vergrößern auf's Bild klicken)

 

Auch 2014 hält RA Matthias Diefenbacher seinen Lehrauftrag an der Hochschule Osnabrück in der Hebammenkunde - diesmal beim tollsten und schlausten Kurs aller Zeiten (Foto!).

Dank an die unbekannte Geburtstagskindfotografin und die Pausenbeauftragte Maria K.!

 

23.09.2014

Seminare beginnen! ...in Bochum!

 

 

Auch 2014 wird Rechtsanwalt Matthias Diefenbacher im Herbst/Winter zahlreiche Vorträge und Seminare in ganz Deutschland halten. Die Vortragsreihe hat heute mit dem Lehrauftrag an der Hochschule für Gesundheit HSG in Bochum begonnen.

 

06.08.2014

Bericht in der RNZ über die Hebammenschule in Heidelberg

 

(Klicken zum Vergrößern - Quelle: Rhein-Neckar-Zeitung vom 06.08.2014)

 

21.07.2014

Zweite Verordnung zur Änderung der Anlage zur Bundes-Apothekerordnung, der Anlage zur Bundesärzteordnung, der Anlage zum Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde, der Anlage zum Hebammengesetz und der Anlage zum Krankenpflegegesetz vom 21. Juli 2014

Durch Artikel 4 dieser Verordnung wurde die "Anlage zum Hebammengesetz" insoweit geändert, als Qualifikationsvoraussetzungen für Kroatien eingefügt wurden.

(BGBl. I S. 1301)

 

01.07.2014

Neue Gebührensätze

Der GKV-Spitzenverband hat eine ergänzende Vergütungsvereinbarung veröffentlicht, die seit 01.07.2014 gültig ist. Als Ausgleich zu den gestiegenen Haftpflichtprämien werden einige nichtgeburtshilfliche Leistungen erhöht:

 

 Pos-Nr.

 

ab 01.07.2014

 0500

Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden

16,89

 0501

Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden 

16,89

 0502

Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden

16,89

 0510

Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden 

20,26

 0511

Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden 

20,26

 0512

Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden 

20,26

 0700

Geburtsvorbereitung Gruppe

6,47

 1800

Wochenbettbetreuung 

31,35

 1810

Wochenbettbetreuung 

37,58

 2700

Rückbildung Gruppe 

6,47

 

Bereits mit der Vereinbarung zum 01.01.2014 wurden die geburtshilflichen Leistungen zum 01.07.2014 geändert. Diese Vereinbarung gilt weiterhin, so dass sich zum 01.07.2014 sowohl die geburtshilflichen Leistungen als auch einige nichtgeburtshilfliche Leistungen ändern.

 

Aufgrund der automatischen Anpassung gelten die neuen Gebühren auch für Selbstzahler in folgenden Bundesländern (in allen anderen Bundesländern ändern sich die Gebühren erst nach einem Beschluss des jeweiligen Gesetzgebers):

Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland und Schleswig-Holstein.

 

Einzelheiten zur Vergütung finden Sie auch immer bei HebRech ...hier!

 

16.06.2014

10 Jahre HebRech-MahnService!

 

 

Heute auf den Tag genau vor 10 Jahren begann die Zusammenarbeit zwischen HebRech und Rechtsanwalt Matthias Diefenbacher zur Durchführung des HebRech-Mahn-Service - ein Erfolgsmodell! Einzelheiten bei HebRech finden Sie hier...!

 

19.05.2014

Hebammenprotest in Mannheim in der Rhein-Neckar-Zeitung

 

(Quelle: Rhein-Neckar-Zeitung vom 19.05.2014 -

Zum Vergrößern ins Bild klicken!)

 

15.05.2014

Demo in Mannheim: ...für eine Zukunft mit Hebammen!

 

 

12.05.2014

Hochschule für Gesundheit in Bochum 2014

 

 

Zum wiederholten Mal nimmt Rechtsanwalt Matthias Diefenbacher seinen Lehrauftrag an der Hochschule für Gesundheit in Bochum mit mehreren Vorträgen für Hebammen wahr.

 

05.05.2014

Welthebammentag - Alles Gute!

 

04.05.2014

Artikel in der Deutschen Hebammenzeitschrift

 

 

Rechtsanwalt Matthias Diefenbacher hat erneut einen Artikel in der DHZ verfasst:

"Was darf die Hebamme?" - Ausgabe 5|2014, Seite 38 - 42!

 

01.05.2014

Gesetz zur vertraulichen Geburt tritt in Kraft!

Am 1. Mai 2014 tritt das "Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt" vom 28.08.2013 (BGBl. I 2013, S. 3458) in Kraft. Damit erhalten Schwangere die Möglichkeit, ihr Kind auf Wunsch vertraulich und sicher in einer Klinik oder bei einer Hebamme auf die Welt zu bringen. Während der Schwangerschaft und danach werden sie von Schwangerschaftsberatungsstellen beraten, betreut und begleitet. 

 

28.03.2014

2. Block Hochschule Ludwigshafen

 

 

Der 2. Block des Lehrauftrags an der Hochschule in Ludwigshafen hat begonnen...

 

20.03.2014

Rede des Bundesgesundheitsministers

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe sagte am 20. März 2014 im Bundestag zum Thema Hebammen: "Ich sage sehr deutlich: Das Bekenntnis des Koalitionsvertrages, eine ortsnahe Geburtshilfe und eine angemessene Vergütung der Hebammen in unserem Land sicherzustellen, ist nicht nur ein Arbeitsauftrag der Koalition, sondern mir auch ein persönliches Herzensanliegen. (…) Die Arbeit der Hebammen ist unverzichtbar. Sie haben nicht nur Wertschätzung und eine angemessene Vergütung, sondern vor allem Sicherheit im Hinblick auf die Zukunft ihrer Berufstätigkeit verdient."

(Pressemitteilung des BMG 3/2014)

 

21.03.2014

"Geburtshilfe im Dialog" 2014

 

 

Auch 2014 stand Rechtsanwalt Matthias Diefenbacher wieder am HebRech-Stand beim Kongress "Geburtshilfe im Dialog" im Mannheimer Rosengarten mit Rat und Tat zur Verfügung.

 

26.02.2014

Freie Hebammen in Not

Haftpflichtproblematik der Hebammen im ARD-Morgenmagazin: ...hier!

 

18.02.2014

Hebammen hoffen auf Finanzhilfe vom Minister

Auf www.spiegel.de finden Sie hier einen Artikel zur Haftpflichtversicherungsproblematik der Hebammen.

 

17.02.2013

Fachtagung "Geburtshilfe im Dialog" in Mannheim

Rechtsanwalt Matthias Diefenbacher wird am Freitag, 21.03.2014, Gast am HebRech-Stand bei der Fachtagung "Geburtshilfe im Dialog" in Mannheim sein. Matthias Diefenbacher führt seit vielen Jahren den HebRech-MahnService durch und ist Dozent des Praxisseminars Recht von HebRech (http://www.hebrech.de/mahnservice und http://www.hebrech.de/seminar-recht). Am Stand besteht die Gelegenheit, ihn persönlich anzusprechen.

 

01.01.2014

Neuregelungen zum 1. Januar im Bereich Gesundheit

- Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters

- Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in den Heilberufen des Bundes

...betrifft auch Hebammen!

- Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz

- Rechnungsgrößen für die gesetzliche Krankenversicherung und die soziale Pflegversicherung

 

23.12.2013

Frohe Weihnachten und Alles Gute für 2014!

 

 

20.12.2013

Neue Gebühren!

Als Ausgleich für die erneut gestiegenen Haftpflichtprämien für die Geburtshilfe haben sich die Hebammenverbände und der Kassenspitzenverband auf eine höhere Vergütung geeinigt. Die Erhöhung wirkt sich auf diejenigen Leistungen aus, die von der Prämienerhöhung in 2013 betroffen sind und wurde so berechnet, dass die gestiegenen Haftpflichtprämien im Durchschnitt kompensiert werden.

Um umständliche Rechnungskorrekturen zu vermeiden, wurde auf eine rückwirkende Erhöhung der Vergütung in 2013 verzichtet. So beginnt die Erhöhung erst ab 01.01.2014. Als Kompensation für 2013 werden die Differenzbeträge im ersten Halbjahr 2014 um 50% erhöht. So kommt es zu der ungewöhnlichen Situation, dass die Vergütung ab 01.07.2014 wieder leicht auf die ursprünglich berechneten Werte sinkt (allerdings deutlich über den heute gültigen Werten bleibt).

 

Pos-Nr.

 von 01.01.2014 bis 30.06.2014

 ab 01.07.2014

 0901

276,22 €

275,22 €

 0902

292,97 €

288,72 €

 0911

329,67 €

328,67 €

 0912    

346,42 €

342,17 €

 1000    

276,22 €

275,22 €

 1010    

329,67 €

328,67 €

 1100    

563,25 €

559,00 €

 1110    

668,23 €

663,98 €

 1200    

707,33 €

703,08 €

 1210  

830,64 €

826,39 €

 1600, 1601, 1602

209,14 €

208,14 €

 1610, 1611, 1612

247,97 €

246,97 €

 1700, 1701, 1702

29,64 €

29,14 €

 1710, 1711, 1712

34,27 €

33,77 €

 

Zum 01.07.2014 ist eine weitere Erhöhung der Haftpflichtprämien angekündigt. Die Verhandlungen zwischen den Hebammenverbänden und den Krankenkassen laufen bereits. Aufgrund der automatischen Anpassung gelten die neuen Gebühren auch für Selbstzahler in folgenden Bundesländern (in allen anderen Bundesländern ändern sich die Gebühren erst nach einem Beschluss des jeweiligen Gesetzgebers): Baden-Württemberg, Bayern, Saarland, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Bremen.

 

19.12.2013

HebRech-Seminare 2014

  • HebRech-Workshop - HebRech optimal einsetzen

  • Steuer- und Buchhaltungsseminar - Finanzfragen verständlich erklärt

  • Praxisseminar Recht - Prophylaxe vor juristischen Überraschungen

    mit RA Matthias Diefenbacher in Karlsruhe und Berlin

  • Kundenorientierung - Ideen des Marketing sinnvoll einsetzen 

  • Qualitätsmanagement - Einführung ins QM und weiterführende Seminare 

  • Geld und Zufriedenheit - Gehen Sie Ihrem Geld ein Stück entgegen

 

18.12.2013

2. Block an der HSG in Bochum

 

 

Mit 2. Block seines Lehrauftrags an der HSG in Bochum hat RA Matthias Diefenbacher seine Dozententätigkeit im Jahr 2013 abgeschlossen. Vielen Dank an alle Teilnehmerinnen!

 

17.12.2013

"After Work Lecture" an der HSG Bochum

 

 

Rechtsanwalt Matthias Diefenbacher hat als Referent im Studienbereich Hebammenkunde der Hochschule für Gesundheit (hsg) in Bochum im Rahmen einer After Work Lecture (AWL) zum Thema "Das neue Patientenrechtegesetz – Haftungsrisiken für Hebammen". Er hatte über das neue Patientenrechtegesetz referiert und erläutert, was es für die Arbeit von Hebammen bedeutet. Das neue Patientenrechtegesetz ist seit Februar 2013 in Kraft und soll die Position der Patienten stärken.

 

13.12.2013

2. Block Lehrauftrag an der FH Osnabrück im Fach "Hebammenwesen"

 

 

01.12.2013

Elektronische Gesundheitskarte

Ab Januar 2014 gilt nur noch die neue elektronische Gesundheitskarte (eGK). Damit verlieren die alten Krankenversicherungskarten (KVK) ab diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit!

Es muss daher ab Januar darauf geachtet werden, dass eine gültige eGK vorgelegt wird.

Da die alten KVKs keine Gültigkeit mehr haben, ist die Vorlage dieser Karte kein Versicherungsnachweis mehr! Auch das aufgedruckte Gültigkeitsdatum auf einer KVK hat keine Bedeutung mehr. In Arztpraxen gilt eine Übergangsregelung: Falls Patienten ab Januar noch die alte KVK vorlegen, werden sie zwar behandelt, müssen aber innerhalb von 10 Tagen einen Versicherungsnachweis nachreichen. Andernfalls wird die Behandlung privat in Rechnung gestellt. Weitere Infos ...hier!.

 

16.11.2013

8. Forum Hebammenarbeit

 

 

RA Matthias Diefenbacher war erneut Gast am HebRech-Stand (auf dem Foto mit Inhaber Christoph Zimmermann) beim "8. Forum Hebammenarbeit" des Hippokrates-Verlags in Mainz. Der Hippokrates-Verlag hatte das Lehrbuch "Praxisratgeber Recht für Hebammen" von RA Diefenbacher herausgegeben.

 

15.11.2013

Neuer Lehrauftrag 2013 an der Hochschule Ludwigshafen beginnt...

 

 

08.11.2013

HebRech-Seminarflyer

 

(Zum Vergrößern Klicken)

RA Matthias Diefenbacher wird im neuen Seminar-Flyer von HebRech als Rechtsdozent vorgestellt.

 

21.10.2013

Hochschule Fulda

 

 

Premiere in Fulda 2013: Zum 1. Mal nahm Rechtsanwalt Matthias Diefenbacher einen Lehrauftrag an der Hochschule Fulda für Hebammenstudentinnen wahr.

 

18.10.2013

Lehrauftrag an der FH Osnabrück im Fach "Hebammenwesen"

 

 

RA Matthias Diefenbacher hat auch 2013 den 1. Teil seines Lehrauftrags an der Hochschule Osnabrück wahrgenommen.

 

16.10.2013

Neue Regelsätze ab 01.01.2014

Als Regelbedarfe nach § 20 Absatz 2 bis 4 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) sowie nach § 23 Nummer 1 SGB II werden für die Zeit ab 1. Januar 2014 anerkannt:

1. für eine Person, die alleinstehend oder alleinerziehend ist oder deren Partnerin oder Partner minderjährig ist, monatlich 391 Euro (§ 20 Absatz 2 Satz 1 SGB II);

2. für sonstige erwerbsfähige Angehörige der Bedarfsgemeinschaft, sofern sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, monatlich 296 Euro (§ 20 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 SGB II);

3. für sonstige erwerbsfähige Angehörige der Bedarfsgemeinschaft, sofern sie das 18. Lebensjahr vollendet haben, sowie für Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ohne Zusicherung des zuständigen kommunalen Trägers nach § 22 Absatz 5 SGB II umziehen, bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, monatlich 313 Euro (§ 20 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 SGB II und § 20 Absatz 3 SGB II);

4. für zwei Partner der Bedarfsgemeinschaft, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, für jede dieser Personen ein Betrag in Höhe von monatlich 353 Euro (§ 20 Absatz 4 SGB II);

5. für eine Person bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres monatlich 229 Euro (§ 23 Nummer 1 erste Alternative SGB II);

6. für eine Person vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres monatlich 261 Euro (§ 23 Nummer 1 zweite Alternative SGB II);

7. für Leistungsberechtigte im 15. Lebensjahr monatlich 296 Euro (§ 23 Nummer 1 dritte Alternative SGB II).

(BGBl. I S. 3857)

 

11.10.2013

Arbeitslosengeld II wird erhöht

Der Bundesrat hat am 11.10.2013 der Erhöhung der Regelsätze für die Empfänger von Arbeitslosengeld II zugestimmt. Vorgesehen ist ein Anstieg um 2,27%. Alleinstehende erhalten somit ab Januar 2014 einen Betrag von 391 Euro und damit neun Euro mehr als bisher.

 

24.09.2013

Siebenundvierzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafbarkeit der Verstümmelung weiblicher Genitalien (47. Strafrechtsänderungsgesetz – 47. StrÄndG)

Nach § 226 wird folgender § 226a StGB eingefügt:

"§ 226a

Verstümmelung weiblicher Genitalien

(1) Wer die äußeren Genitalien einer weiblichen Person verstümmelt, wird mit Freiheitsstrafe nicht

unter einem Jahr bestraft.

(2) In minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen."

(BGBl. I S. 3671)

 

24.09.2013

Die Herbst-Seminare beginnen in Bochum...

 

 

...am der Hochschule für Gesundheit!

 

28.08.2013

Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt

(BGBl. I S. 3458)

 

02.08.2013

Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes

u.a. in Artikel 5:

Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Hebammen und Entbindungspfleger

u.a. wird (der bisherige) § 16a durch (neue) §§ 16a bis 16c hinsichtlich eines Anpassungslehrgangs und einer Kenntnisprüfung ersetzt.

Weiter u.a.

Anlage 6 (zu § 16a Absatz 2)

Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang und

Bescheinigung über die staatliche Eignungsprüfung

Anlage 8 (zu § 16b Absatz 2)

Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang und

Bescheinigung über die staatliche Kenntnisprüfung

(Änderungen sind in die Verordnung auf dieser Seite bereits eingearbeitet)

(BGBl. I S. 3005)

 

15.07.2013

Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung

(BGBl. I S. 2423)

 

15.07.2013

Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

...u.a. auch Änderungen des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes!

(BGBl. I S. 2386)

 

12.07.2013

Berichtigung des Personenstandsrechts-Änderungsgesetzes

(BGBl. I S. 2440)

 

09.07.2013

Dritte Verordnung zur Neufestsetzung der Beträge nach § 25 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes

§ 1

Für das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet wird die Höhe der Beträge nach

§ 25 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes zum 1. Juli 2013 wie folgt neu festgesetzt:

1. die Einkommensgrenze beträgt 1 036 Euro,

2. der Zuschlag für Kinder beträgt 245 Euro,

3. bei den Kosten der Unterkunft wird ein 289 Euro übersteigender Mehrbetrag bis zur Höhe von 304 Euro berücksichtigt.

§ 2

Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Zweite Verordnung zur Neufestsetzung der Beträge nach § 25 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes vom 19. Juni 2012 (BGBl. I S. 1301) außer Kraft.

(BGBl. I S. 2434)

 

01.07.2013

Bayerische Hebammenberufsordnung – BayHebBO

Die neue Hebammenberufsordnung in Bayern tritt heute in Kraft.

(Vom 28. Mai 2013 - GVBl S. 360; BayRS 2124-1-2-UG)

Den Text finden Sie ...hier!

 

01.07.2013

Artikel in der Deutschen Hebammenzeitschrift (DHZ)

Im Juli-Heft der DHZ ist ein weiterer Artikel

von RA Matthias Diefenbacher erschienen:

"Der Strafprozess - Wenn die Staatsanwaltschaft ermittelt"

(S. 58 - 61; Interview auf S. 62)

 

04.06.2013

Vortrag bei den "Hebammen der Region Rhein-Neckar"

 

(links 1. Vors. Michiko Rodenberg, rechts 2. Vors. Birgit Fuchs)

 

Rechtsanwalt Matthias Diefenbacher hat bei der Kreisversammlung der Hebammen des "Kreisverbands Rhein-Neckar im Hebammenverband Baden-Württemberg e.V." in Schriesheim einen Vortrag zum Thema "Neues Patientenrechtegesetz" gehalten.

Einzelheiten zum Kreisverband finden Sie ...hier!

 

03.06.2013

Fachhochschule Ludwigshafen

 

 

Rechtsanwalt Matthias Diefenbacher hat den nächsten Blockunterricht im Rahmen seines Lehrauftrags an der Fachhochschule Ludwigshafen im Fach Hebammenkunde begonnen.

 

22.05.2013

Änderung des Hebammengesetzes

Durch das "Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters sowie zur Änderung weiterer Vorschriften" vom 22. Mai 2013 (BGBl. I S. 1348) wurde auch das Hebammengesetz geändert:

Artikel 2

Änderung des Hebammengesetzes

§ 6 Absatz 2 Satz 2 des Hebammengesetzes vom 4. Juni 1985 (BGBl. I S. 902), das zuletzt durch Artikel 39 des Gesetzes vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2515) geändert worden ist, wird durch die folgenden Sätze ersetzt:

"Zur Vorbereitung auf den Beruf sollen Teile der praktischen Ausbildung, die die Schwangerenvorsorge, die außerklinische Geburt sowie den Wochenbettverlauf außerhalb der Klinik umfassen, bis zu einer Dauer von 480 Stunden der praktischen Ausbildung bei freiberuflichen Hebammen oder in von Hebammen geleiteten Einrichtungen durchgeführt werden, die von der zuständigen Behörde zur Ausbildung ermächtigt sind. Das Erreichen des Ausbildungsziels darf dadurch nicht gefährdet werden."

Die Änderung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und ist in das Hebammengesetz auf dieser Homepage bereits eingearbeitet.

 

15.05.2013

Weiterbildung Stationsleitung in Stuttgart

 

 

Rechtsanwalt Matthias Diefenbacher unterrichtet auch in der neu beginnenden berufsbegleitenden Weiterbildung "Hebamme/Entbindungspfleger für die pflegerische Leitung einer Station oder Einheit" des DHV in Leinfelden-Echterdingen die "Rechtlichen Grundlagen".

 

13.05.2013

Hochschule für Gesundheit in Bochum

 

 

Rechtsanwalt Matthias Diefenbacher hat seinen Lehrauftrag an der "Hochschule für Gesundheit" in Bochum auch im Jahr 2013 wahrgenommen.

 

07.05.2013

Gesetz zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften

(Personenstandsrechts-Änderungsgesetz - PStRÄndG)

(BGBl. I S. 1122)

 

07.05.2013

XIII. Hebammenkongress in Nürnberg - 2. Tag

 

 

(Gruppenbild mit dem ganzen HebRech-Team)

 

07.05.2013

Gespräche beim XIII. Hebammenkongress

RA Matthias Diefenbacher hat seine Zeit beim Hebammenkongress u.a. auch genutzt, interessante Gespräche mit Hebammen zu führen:

 

(von links: Prof. Dr. Friederike zu Sayn-Wittgenstein, Monika Selow und Katja Baumgarten)

 

06.05.2013

XIII. Hebammenkongress in Nürnberg - 1. Tag

 

 

Wie angekündigt war RA Matthias Diefenbacher Gast am HebRech-Stand.

 

05.05.2013

Dozententreffen

Am Vorabend des Hebammenkongresses in Nürnberg fand ein Treffen der Dozenten der HebRech-Seminare statt.

 

 

(von links: Steuerberater Uwe König, RA Matthias Diefenbacher, Inhaber Christoph Zimmermann, Christiane Münkwitz und Gabriele Stenz)

 

28.04.2013

XIII. Hebammenkongress

RA Matthias Diefenbacher wird am 06.05. und 07.05.2013 auf Einladung von HebRech Gast bei deren Stand beim XIII. Hebammenkongress in Nürnberg sein. Schauen Sie vorbei! Einzelheiten zum Kongress finden Sie ...hier!

 

27.04.2013

Ingolstadt...

 

 

...Hinweisschild an einem Haus in Ingolstadt!

 

22.03.2013

HebRech-Seminar in Köln

 

 

Rechtsanwalt Matthias Diefenbacher beim HebRech-Seminar in Köln mit der Hebamme Agnetha Karcher aus dem HebRech-Team...

 

13.03.2013

Vertrauliche Geburt

Das Bundeskabinett hat am 13. März einen von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder vorgelegten Gesetzentwurf zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt beschlossen. Den Referentenentwurf finden Sie ...hier!

 

02.03.2013

"Geburtshilfe im Dialog" in Mannheim 2. Tag

 

   

 

01.03.2013

"Geburtshilfe im Dialog" in Mannheim

 

 

RA Matthias Diefenbacher zu Gast am HebRech-Stand beim Internationalen Kongress "Geburtshilfe im Dialog" im Mannheimer Rosengarten (im Bild mit Christoph Zimmermann und Hebamme Christiane Münkwitz, Referentin des HebRech-Seminars "Erfolgreich als Hebamme auftreten"). Vorgestellt wurde u.a. die neue HebRech App für Smartphones.

 

21.02.2013

Verordnung zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (Präimplantationsdiagnostikverordnung – PIDV)

Die Verordnung wird am 01.02.2014 in Kraft treten.

(BGBl. I S. 323)

 

20.02.2013

Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten

Es wird u.a. in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ein "Untertitel 2 - Behandlungsvertrag" mit den §§ 630a bis 630h eingefügt.

Das Gesetz am 26.02.2013 in Kraft.

(BGBl. S. 277)

 

15.02.2013

Geburtshilfe im Dialog in Mannheim

RA Matthias Diefenbacher wird am 01.03. und 02.03.2013 Gast am Stand von HebRech bei der Fachtagung "Geburtshilfe im Dialog" in Mannheim sein. Einzelheiten zum Kongress finden Sie ...hier!

 

15.02.2013

Neue Vergütungssätze

Sie gelten rückwirkend für alle Leistungen seit 01.01.2013:

- Grundsätzlich wurde die Vergütung aller Leistungen um 7 % erhöht, und zwar auf Basis der am 1.7.2012 geltenden Beträge.

- Für Leistungen der Geburtshilfe (Positionen 0901 bis 1712) berechnet sich die 7-prozentige Erhöhung jedoch auf Basis der am 30.6.2012 geltenden Beträge (also vor dem Ausgleich für die gestiegenen Haftpflichtprämien). Der Ausgleich für die gestiegenen Haftpflichtprämien wird erst nach der Erhöhung addiert.

- Die Leistungen für das Wochenbett (Positionen 1800 bis 2110) erhöhen sich nicht um 7 %, sondern um 10 %, auf Basis der am 1.7.2012 geltenden Beträge.

- Als Vorbereitung für die Einführung von QM werden die Vergütungspositionen um weitere 5 % erhöht.

- Die Materialpauschalen wurden nicht erhöht, da sie bereits zum 1.8.2012 erhöht wurden.

Leistungen aus 2013, die bereits abgerechnet wurden, können nachberechnet werden.

 

01.02.2013

Patientenrechtegesetz

Das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz) hat am 01.02.2013 den Bundesrat passiert und wird am Tag nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

 

01.02.2013

Präimplantationsdiagnostik

Der Bundesrat hat am 1. Februar der Verordnung zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PIDV) der Bundesregierung mit Änderungen zugestimmt. In der Verordnung wird das Nähere zu den verfahrensmäßigen und organisatorischen Vorgaben der Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik geregelt. Sie wird in der geänderten Fassung dem Bundeskabinett zur erneuten Beschlussfassung vorgelegt.

 

01.01.2013

Neue Telefonsprechzeit!

RA Matthias Diefenbacher erweitert sein Angebot mit einer zusätzlichen Telefonsprechzeit für Hebammen.

Außer zu den normalen Bürozeiten ist RA Diefenbacher künftig auch noch freitags von 14.00 bis 16.00 Uhr speziell für Hebammen telefonisch erreichbar.

 

01.01.2013

Neue Betriebskostenpauschalen

 

Ab 1.1.2013:

9000

vollendete Geburt

707,00 €

9100

vollendete Geburt ohne QM

637,00 €

9200

nicht-vollendete Geburt (vor 4 Std.)

675,00 €

9300

nicht-vollendete Geburt (vor 4 Std.) ohne QM

580,00 €

9400

nicht-vollendete Geburt (nach 4 Std.)

707,00 €

9500

nicht-vollendete Geburt (nach 4 Std.) ohne QM

637,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

Vom 1.7.2012 bis 31.12.2012:

9000

vollendete Geburt

700,00 €

9100

vollendete Geburt ohne QM

637,00 €

9200

nicht-vollendete Geburt (vor 4 Std.)

525,00 €

9300

nicht-vollendete Geburt (vor 4 Std.) ohne QM

477,75 €

9400

nicht-vollendete Geburt (nach 4 Std.)

700,00 €

9500

nicht-vollendete Geburt (nach 4 Std.) ohne QM

637,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vereinbarung sind auch:

- Es wird keine Rückforderungen geben. Überzahlte Beträge werden mit künftigen Forderungen verrechnet.

- Unterzahlungen werden von Seiten der Kassen umgehend ausgeglichen. Sollte es in diesem Bereich zu Verzögerungen kommen, so empfehlen wir, umgehend ein entsprechendes Mahnverfahren einzuleiten.